Duisburg. Während Ikea und Ostermann auf maximal zehn Prozent der Verkaufsfläche Begleitartikel anbieten dürfen, gilt diese Regel für die Krieger-Märkte nicht. Das sorgt für Diskussionsstoff. Denn für die Einrichtungshäuser ist der Verkauf von Tellern, Tassen und Vasen ein lukratives Geschäft.
Keine Frage, am Mittwoch ist der große Tag der Möbelhäuser in Duisburg. Bei Ikea in Hamborn wienern die Mitarbeiter noch einmal die Scheiben des neuen Glashauses, das das erste seiner Art unter den NRW-Filialen ist und Donnerstagfrüh eröffnet wird. Rund zwei Millionen Euro hat der schwedische Möbelriese in den Anbau investiert.
Kein Wunder: Schließlich steht die Konkurrenz in den Startlöchern. Neben Ikea entstehen die Möbelhäuser Ostermann und Trends, in der Stadtmitte Höffner und Sconto, die beiden Filialen des Berliner Möbel-Moguls Kurt Krieger. Für beide Neubau-Vorhaben soll der Rat am Mittwoch auf der Sondersitzung den baurechtlichen Weg ebnen.
Voller Einkaufswagen ohne Möbel
Was dabei immer wieder strittig diskutiert wird, sind die sogenannten „Randsortimente“, sprich: Alle Artikel, die in Möbelhäusern verkauft werden, aber keine Möbel sind. In der neuen Ikea-Halle samt Jahreszeitenshop und Café warten laut Eigenwerbung Teller, Tassen, Vasen, Stoffe oder Boxen auf die Kunden. Der Verkauf solcher Waren ist für die Möbelhäuser ein lukratives Nebengeschäft. Jeder kennt das Phänomen: Der Rundgang durch Ikea endet an der Kasse zwar ohne neue Möbel, aber trotzdem mit vollem Einkaufswagen.
Mit dem Randsortiment wird das meiste Geld verdient
Ein anderes Gutachten geht für die Möbelstandorte im Norden sogar von noch höheren Zahlen aus. Beiden Gutachten ist aber zu entnehmen: Mit den Randsortimenten verdienen die Möbelhäuser auf den Quadratmeter gerechnet das meiste Geld. Deshalb wird an jedem Standort die maximal erlaubte Fläche für die Nebenartikel bis zum letzten Quadratmeter ausgereizt.
Strittig wird es aber erst, wenn der großflächige Verkauf solcher Waren den Fachhändlern in den Innenstädten das Geschäft vermiest. Deshalb ist der Verkauf sogenannter „zentrenrelevanter“ Waren über die Verkaufsfläche reglementiert. Es gilt die Regel: Bilder, Lampen, Babyzubehör, Gardinen, Geschirr, Gläser, Bettwäsche oder Matratzen dürfen nur auf zehn Prozent der Gesamtfläche verkauft werden. Das gilt für Ikea, das soll für Ostermann gelten, aber eben nicht für die Krieger-Möbelhäuser auf der „Duisburger Freiheit“ - obwohl das Areal viel näher an der Innenstadt liegt. Höffner und Sconto sollen doppelt so viele der umstrittenen Artikel verkaufen können wie die Konkurrenz und damit laut Analyse rund 18,7 Millionen Euro Jahresumsatz machen.
Einspruch von Ostermann
Weil hier offenbar mit zweierlei Maß gemessen wird, laufen nicht nur IHK und Einzelhandelsverband Sturm, sondern auch der Wittener Möbelhändler Rolf Ostermann. Über seine Kölner Anwälte fordert er die Stadt auf, das „Interesse der Gleichbehandlung“ zu wahren. Denn auch mit einem Zehn-Prozent-Anteil an Randsortimenten ließe sich „ein leistungsfähiges großes Einrichtungshaus betreiben“, schreiben die Anwälte.
Die Stadt weist den Einspruch zurück. Der Anteil könne selbst „für zeitlich parallel laufende Vorhaben aus städtebaulichen Gründen unterschiedlich festgesetzt werden“. Warum man Krieger diese bevorzugte Behandlung gewährt, bleibt eher unklar. Zentrales Argument der Stadt: Die Umsetzung des Gesamtkonzepts „Duisburger Freiheit“ werde „für die gesamtstädtische Entwicklung als so hochrangig angesehen“, dass man offenbar eine Ausnahme machen kann.