Duisburg. Durch einen Fehler beim Schweißen brannten in Duisburg-Hochfeld eine Werkstatt und Kundenautos ab. Der Fall landete nun vor Gericht.
Am Nachmittag des 6. August 2020 stieg eine Rauchsäule über Hochfeld auf. Explosionen waren zu hören. Die Feuerwehr benötigte lange, um durch die engen und zugeparkten Straßen den Brandort an der Antonienstraße zu erreichen. Dort stand eine Kfz-Werkstatt in Flammen. Auslöser des Brandes waren Schweißarbeiten an einem Auto. In diesem Zusammenhang stand nun der 64 Jahre alte Geschäftsführer der Werkstatt vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz.
Die Anklage warf ihm fahrlässige Brandstiftung vor. Unter sorgfältiger Beachtung der in seinem Beruf geltenden Sicherheitsbestimmungen hätte der Brand vermieden werden können, so der Vorwurf. „Ich kann das bis heute nicht verstehen, wie schnell das ging“, so der Angeklagte. Dabei hätte man doch zur Vermeidung eines Feuers nasse Lappen ausgelegt, eine Gießkanne und einen Feuerlöscher bereitgestellt. „Mehr kann man doch nicht tun.“
Brand in Duisburg-Hochfeld: Existenz des 64-Jährigen ist zerstört
Kurz vor Ende der Schweißarbeiten hatten der Angeklagte und ein Helfer eine kurze Pause eingelegt, um an dem heißen Augusttag im angrenzenden Aufenthaltsraum etwas zu trinken. Zwei Minuten später qualmte es. „Ich habe den Feuerlöscher draufgehalten. Aber das reichte nicht. Und der Wind, der in die Halle blies, fachte das Feuer immer wieder an.“
Vom Auto und der Halle blieben im Handumdrehen nur noch rauchende Trümmer. Ein Schaden in sechsstelliger Höhe entstand. Die Schäden an der angemieteten Halle und angrenzenden Gebäuden übernahm zum Glück die Versicherung.
Für beschädigte Kundenfahrzeuge stand der 64-Jährige selbst gerade. Erst vor vier Jahren hatte er die Werkstatt übernommen. „Das sollte meine Alterssicherung sein.“ Für die Ausstattung der Werkstatt, in die er noch kräftig investiert hatte, wird er wohl nichts bekommen. „Ich bin finanziell ruiniert.“
Brandsachverständiger kam zu einem eindeutigen Schluss
Das konnte aber nichts daran ändern, dass ein Brandsachverständiger die Schuld dafür beim Angeklagten sah. Sicherheitsgurt und der Schaumstoff in der Rückbank hätten durch die Hitze beim Schweißen zu brennen begonnen, ohne dass es zunächst bemerkt wurde. „Beides hätte man vor Beginn der Arbeiten ausbauen müssen“, so der Sachverständige.
Die Strafrichterin verurteilte den 64-Jährigen zu einer milden Geldstrafe von 700 Euro (70 Tagessätze zu je zehn Euro). Schließlich sei der Angeklagte geständig und die schweren Folgen hätten vor allem ihn selbst getroffen.
Das Verfahren gegen einen 54 Jahre alten Helfer des Kfz-Technikers, der aber nicht direkt mit dem Schweißen zu tun gehabt hatte, wurde eingestellt.