Duisburg. Unternehmerverband fordert: Arbeitgeber sollen Auskunftsrecht zum Impfstatus ihrer Mitarbeiter bekommen. Am Arbeitsplatz wäre dann 2G denkbar.

Arbeitgeber sollen ein Auskunftsrecht über den Corona-Impfstatus ihrer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bekommen: Dieser Forderung erhebt der Unternehmerverband mit Sitz in Duisburg. Ein Gesetz soll dieses Auskunftsrechts festlegen.

Die Corona-Inzidenzen steigen, Länder wie Italien, Frankreich und Österreich haben jüngst eine Pflicht zu 3G am Arbeitsplatz eingeführt – Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen dürfen dort nur noch am Arbeitsplatz erscheinen, wenn sie nachweisen, gegen Corona geimpft, davon genesen oder aktuell negativ getestet zu sein. Ansonsten drohen zum Beispiel in Italien bis zu vierstellige Strafzahlungen.

Corona: Gesetz soll Auskunftsrecht der Arbeitgeber zum Impfstatus regeln

In diesem Zusammenhang fordert der Unternehmerverband auch für Duisburg: „Arbeitgeber brauchen ein Auskunftsrecht über den Impf- oder Genesenenstatus ihrer Beschäftigten. Dies muss endlich gesetzlich festgelegt werden“, sagt dessen Hauptgeschäftsführer Wolfgang Schmitz.

Wolfgang Schmitz, Hauptgeschäftsführer des Unternehmerverbands mit Sitz in Duisburg, fordert ein Auskunftsrecht für Arbeitgeber zum Corona-Impfstatus ihrer Mitarbeiter.
Wolfgang Schmitz, Hauptgeschäftsführer des Unternehmerverbands mit Sitz in Duisburg, fordert ein Auskunftsrecht für Arbeitgeber zum Corona-Impfstatus ihrer Mitarbeiter. © FUNKE Foto Services | Tanja Pickartz

Ohne ein gesetzliches Auskunftsrecht der Arbeitgeber zum Corona-Impfstatus fehle es an Rechtssicherheit, was den Gesundheitsschutz im Betrieb erschwere. Am Beispiel eines Tochterunternehmens des Unternehmerverbands, des Hauses der Unternehmer, führt Schmitz aus: „Als Veranstaltungszentrum müssen wir unsere Gäste nach 3G kontrollieren, dürfen es aber nicht von unseren eigenen Beschäftigten wissen! Wie sollen wir dann verlässliche Schutzkonzepte erarbeiten?“

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Die Coronaschutzverordnung in Deutschland schreibt für bestimmte Wirtschaftszweige wie Gastronomie oder Hotellerie 3G vor. Für die übrigen Unternehmen sei gesetzlich nicht klar geregelt, „ob sie beispielsweise auf Basis einer Betriebsvereinbarung eine Testpflicht einführen bzw. anhand von 3G den Zugang zum Betrieb regeln dürfen“, kritisiert Schmitz.

Pflicht zu 2G oder 3G am Arbeitsplatz: Unternehmen sollen entscheiden dürfen

Der Hauptgeschäftsführer des Unternehmerverbands zieht auch die noch strengere 2G-Regel in Betracht, bei der nur noch Menschen an ihren Arbeitsplatz gehen dürfen, die geimpft oder genesen sind; ein negativer Corona-Test reicht dann nicht aus. „Ob 2G oder 3G: Welche Regelungen für Betriebe praktikabel sind, muss jedes Unternehmen für sich entscheiden können.“ Die Betriebe wüssten am besten, welche Regel in ihrem Fall sinnvoll sei.

Die Unternehmerverbandsgruppe mit Sitz in Duisburg ist einer der größten Arbeitgeberverbände in Nordrhein-Westfalen. Den sieben Einzelverbänden gehören bundesweit mehr als 700 Mitgliedsunternehmen mit rund 100.000 Beschäftigten an.