Duisburg/Oberhausen. Ein Oberhausener bezahlte eine Duisburger Prostituierte offenbar mit Falschgeld. Dann erhielt er noch einmal Besuch. Die Situation eskalierte.
Mit einem ungewöhnlichen Fall musste sich am Montag das Landgericht beschäftigen: Eine 31-Jährige aus Duisburg und ein 38 Jahre alter Duisburger hatten da angeblich einen 39-Jährigen in dessen Oberhausener Wohnung in eine Sex-Falle gelockt und ihn beraubt. Auf beiden Seiten kamen Waffen zum Einsatz: ein Samurai-Schwert und der knüppelartige Stamm eines Elefantenbaums. Die Anklage gegen die beiden Duisburger lautete auf besonders schweren Raub und gefährliche Körperverletzung.
Die Details des kuriosen Vorfalls: Bei ihrem zweiten Besuch als Prostituierte in der Wohnung des Osterfelders soll die 31-Jährige ihrem Komplizen am 6. April 2020 die Tür geöffnet haben. Der soll den verdutzten und obendrein unbekleideten 39-Jährigen mit dem Stamm eines Elefantenbaumes, der neben der Eingangstür gestanden hatte, ins Gesicht und gegen das Bein geschlagen haben. Der Wohnungsinhaber soll sich mit einem Samurai-Schwert zu verteidigen versucht haben, zog letztlich aber den Kürzeren.
Duo aus Duisburg trug seltsame Beute davon
Woraufhin die Angeklagten mit seltsamer Beute entschwanden: Sie nahmen das Samurai-Schwert, eine kleine Waffensammlung, das Essbesteck, den Fernseher und einige Deko-Artikel mit Totenkopf mit. Nichts davon hatte wirklich Wert. Von einem Raub wollten die Angeklagten aber nichts wissen.
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„Der Typ hat mich beim ersten Mal mit Falschgeld bezahlt“, erklärte die Prostituierte. Beim zweiten Besuch habe sie sich ihre Bezahlung holen wollen. „Und da legt der doch wieder Falschgeld hin. Ist der bescheuert, oder was?“ Da habe sie ihrem vorsorglich in Reserve stehenden Begleiter herein geholt. „Der Typ ist gleich mit einem Samurai-Schwert auf ihn los.“ Er habe sich nur erfolgreich gewehrt, bestätigte der Mitangeklagte. Mit dem Einverständnis des Oberhauseners habe man seinen beweglichen Besitz als Pfand mitgenommen.
Oberhausener verwickelte sich in Widersprüche
Wer sich Aufklärung von der Aussage des angeblichen Raubopfers versprach, wurde enttäuscht: Der Oberhausener behauptete zwar, er sei zuerst geschlagen worden, verwickelte sich aber in Widersprüche. Von Falschgeld wollte der 39-Jährige, der trotz seiner Verletzungen nie zum Arzt ging, aber nichts wissen. Immerhin gab er zu, Schulden bei der Duisburgerin gehabt zu haben. Überraschenderweise offenbarte der Zeuge auch, dass er die Polizei gar nicht rufen wollte. „Das war meine Freundin.“
Das Gericht wollte sich nicht länger mit der Frage aufhalten, welcher Straftatbestand da möglicherweise von wem verwirklicht worden war. Einen besonders schweren Raub sah es jedenfalls nicht. Es stellte das Verfahren gegen die beiden Angeklagten kurzerhand ein.
>>Zwei Varianten der Einstellung
- Der 38-Jährige aus Duisburger wäre rechtlich höchstens wegen Nötigung und Körperverletzung zu verurteilen gewesen. Da er in anderer Sache kürzlich bereits bestraft wurde und eine zu bildende Gesamtstrafe diese Strafe kaum erhöht hätte, kam bei der Einstellung der Paragraf 154 der Strafprozessordnung zum Tragen.
- Die Anklage gegen die 31-Jährige wurde nach Paragraf 153 der Strafprozessordnung beendet: wegen geringer Schuld. In ihrem Fall war nicht einmal zuverlässig erkennbar, wie weit sie sich überhaupt strafbar gemacht hatte.