Duisburg. Wegen Beleidigung, Sachbeschädigung und Bedrohung der Nachbarn in Bissingheim stand ein Duisburger vor Gericht. Er überraschte die Richterin.
Die Bewohnerin eines Mehrfamilienhauses in Bissingheim hatte sich am 30. Dezember 2019 bei ihrem Nachbar über dessen Lärm beschwert und gedroht, sie werde die Polizei rufen. Offenbar dachte der Mann erst eine Stunde lang darüber nach, bevor er etwas tat: Er trat der Frau die Tür ein. Wegen dieser und ähnlicher Taten stand der 24-Jährige nun vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz.
Am 2. Mai 2020 musste in dem Wohnhaus wieder eine Tür dran glauben. Diesmal war es die Haustür, deren Glasscheibe der Angeklagte zerstört haben soll. Zuletzt soll er am 17. Mai 2020 im Treppenhaus alle Bewohner bedroht haben: „Ich bringe Euch alle um“, soll er durch das Haus gebrüllt haben. „Ich fackel das ganze Haus ab.“
Duisburg-Bissingheim: Angeklagter legte ein ärztliches Attest vor
Der Angeklagte wirkte vor Gericht sehr höflich und sah gar nicht wie jemand aus, der gewohnheitsmäßig randaliert. Bis auf die abschließende Bedrohung räumte er die Vorwürfe ein. „Ich glaube aber nicht, dass sie mich dafür zur Verantwortung ziehen können“, meinte er und zog ein Schreiben aus der Tasche.
Es stammte von dem psychiatrischen Krankenhaus, in dem er zuletzt stationär aufgenommen worden war. Ein Attest bescheinigte ihm eine paranoide Schizophrenie. „Ich war schon öfter in der Psychiatrie“, erläuterte der 24-Jährige. „Seit 2016 bin ich Behandlung.“
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Die Erkrankung sei der auch der Grund dafür, dass er keine abgeschlossene Berufsausbildung habe. Und seit einem Monat stehe er unter rechtlicher Betreuung.
Richterin will nun erst einmal alle Akten beiziehen
Die Strafrichterin war vollkommen überrascht. „Da muss ich mir erst einmal Gedanken machen, wie das hier nun weitergehen kann“, meinte sie. Ob er sein Einverständnis dazu geben würde, dass sie die Betreuungsunterlagen und in den Gesundheitsakten vorhandene Gutachten einsehen könne, fragte sie den Angeklagten. „Aber selbstverständlich“, antwortete der Mann.
Zufrieden nahm der 24-Jährige zur Kenntnis, dass ihm nun auch ein Pflichtverteidiger zur Seite gestellt wird. Einen neuen Termin gibt es – eventuell – nächstes Jahr. Der Angeklagte bedankte sich artig und verschwand genau so still und leise, wie er gekommen war.