Duisburg-Walsum. Eine Splittersiedlung in Duisburg-Walsum soll erweitert werden. Das erlaubt die neue Außenbereichssatzung und soll so auch einen Streit beenden.

Klimaschutz ist neuerdings in aller Munde. Alle Parteien wollen sich dafür einsetzen. Um so verwunderlicher war es jetzt in der Bezirksvertretung Walsum, dass dort ein Papier aus dem Rathaus abgesegnet wurde, das den Klimaschutz ziemlich auf den Kopf stellt. Denn dort kann künftig auch ein Grundstück am Waldrand bebaut werden. Eine sogenannte Außenbereichssatzung macht es möglich.

Ohne dass die Väter des heutigen Baugesetzbuchs den Begriff Klimaschutz kannten, haben sie schon 1960 geregelt, dass die Landschaft nicht zersiedelt werden darf. Danach dürfen im sogenannten Außenbereich der Städte, also außerhalb der geschlossenen Ortschaft, nur Landwirte bauen. Auch eine Hochspannungsleitung wäre noch erlaubt, die Villa am Wald aber nicht.

Splittersiedlung soll dank neuer Außenbereichssatzung erweitert werden dürfen

Gebäude, die vor dieser Zeit entstanden sind, mussten aber nicht abgerissen werden, sondern erhielten Bestandsschutz. Den haben in Aldenrade auch die zehn Wohngebäude im Bereich der Einmündung der Prinz-Eugen-Straße in die Nordstraße, die man im Duisburger Rathaus dort gezählt hat.

Zwischen ihnen aber klafft noch eine Baulücke und die kann künftig geschlossen werden, nachdem der Stadtrat die Außenbereichssatzung kürzlich beschlossen hat. Sie bewirkt, dass zwei Gesichtspunkte unter den Tisch fallen, die das Bauen dort sonst unbedingt ausschließen: Es spielt dann keine Rolle mehr, dass der übergeordnete Flächennutzungsplan dafür Flächen für Forstwirtschaft und Wald festsetzt. Und ebenso ist egal, dass eine städtebauliche Splittersiedlung noch erweitert wird.

Besonders angenehm dürfte das Wohnen dort aber nicht werden, denn seit 1985 verläuft die A 59 direkt an den Häusern vorbei. Bei der Autobahnbehörde wird man von dem Plan nicht begeistert sein. Sie muss dazu unbedingt ihren Segen geben. In einem Fall in der Nachbarstadt Oberhausen hat sie verlangt, dass die Hauseigentümer für alle Zukunft darauf verzichten müssen, sie wegen Lärm und Staub von der Autobahn in Haftung zu nehmen.

Weitere Grundstücke würden sich für ein Haus im Grünen eignen

Für den Klimaschutz ist die Sache von Belang, weil es in der Nähe weitere Grundstücke gibt, die sich für ein Haus im Grünen ebenso eignen würden, an der Nordstraße nahe der Kläranlage etwa oder im Hinterland der Kurfürstenstraße. Freiflächen aber sind heute wichtig, um von außen frische, kühlere Luft in die Wohnviertel zu leiten, in denen es bei Temperaturen von 35 Grad und mehr für viele Menschen unerträglich wird.

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Duisburger Ehepaar kämpft um seinen Traum vom Eigenheim

Aufhorchen ließ jedoch die Anmerkung des Ratsherrn Elmar Klein (CDU). Er erwähnte einen Zeitungsbericht, in dem er von einem Ehepaar gelesen habe, das sich dort, in der Splittersiedlung, von der Stadt Duisburg finanziell geschädigt fühlt.

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Das Ehepaar hat dort ein Baugrundstück von fast 3000 Quadratmetern erworben, um sich den Traum vom Eigenheim zu erfüllen (wir berichteten). Zuvor hatte es bei der Stadt Duisburg angefragt, ob das Grundstück auch bebaut werden darf und hatte eine positive Antwort erhalten. Daraufhin haben sich die Eheleute für den Kauf des Grundstücks bei einer Bank Geld geliehen. Auch verkauften sie ihre Doppelhaushälfte, um vom Erlös den Neubau bezahlen zu können.

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Wenige Wochen später machte die Baubehörde aber einen Rückzieher. Sie teilte ihnen mit, dass das Grundstück keinesfalls bebaut werden dürfe. Man habe einen Fehler gemacht, räumte sie ein. Aber für die Folgen wollte sie nicht aufkommen. Die Eheleute mussten ja nicht nur Zinsen für das geliehene Geld bezahlen, sondern auch Steuern auf den Verkaufserlös ihrer Doppelhaushälfte, ohne das neue Haus bauen zu können. Aber das wird ihnen jetzt wohl doch möglich gemacht – mit der neuen Außenbereichssatzung.

>> DIE GESETZLICHEN GRUNDLAGEN

● Wohnungsbau zu nichtlandwirtschaftlichen Zwecken ist auf der fraglichen Freifläche in Aldenrade nach dem Baugesetzbuch nicht zulässig. Die neue Außenbereichssatzung soll die Hindernisse aus dem Weg räumen.

Eine Bauvoranfrage – wie sie die Eheleute gestellt haben – ist in der Landesbauordnung NRW geregelt. Dabei hatten die Beamten zu prüfen, ob das Grundstück im Außenbereich liegt oder nicht. Sie durften den positiven Bauvorbescheid nur erteilen, wenn das Grundstück nicht im Außenbereich gelegen hätte.

● Für Fälle von behördlichem Versagen gibt es die Amtshaftungsklage. Sie ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Zuständig ist das Landgericht. Die Eheleute hätten die Stadt Duisburg darauf verklagen müssen, für die Nachteile, die die Fehlentscheidung der Beamten für sie hat, aufzukommen. Die Außenbereichssatzung würde ihnen das ersparen.