Duisburg. Erstmals zeigt eine Liste, in welchen Schulen die Stadt Duisburg sanieren muss. Zudem stehen allein in diesem Jahr über 250 Prüfungen an: Schließungen von Gebäuden sind nicht ausgeschlossen. Érstmals reichen die 4,5 Millionen Euro nicht aus, die dafür jedes Jahr im Haushalt vorgesehen sind.
Aufmerksamkeit erregt das Thema Brandschutz häufig erst dann, wenn Gebäude plötzlich geschlossen werden müssen. Eine Hauptschule in Wanheimerort und zwei Grundschulen in Neumühl hatte es in diesem Jahr bereits getroffen.
Wie viele Schulen in Duisburg allerdings Mängel haben, die nicht gleich zur zwangsweisen Schließung führen, zeigt jetzt erstmals die lange Liste, die das zuständige Immobilienmanagement (IMD) vorlegt: An 55 Schulen müssen in diesem Jahr Brandschutzmängel behoben werden. Und erstmals reichen die 4,5 Millionen Euro nicht aus, die dafür jedes Jahr im Haushalt vorgesehen sind. Die Sanierung wird in diesem Jahr um zusätzliche knapp 3,3 Millionen Euro teurer. Und dass, obwohl die Stadt bereits in den vergangenen zehn Jahren rund 40 Millionen Euro in den Brandschutz an Schulen gesteckt hatte.
Die Art der Mängel sind unterschiedlich, sie reichen von einer überalterten Sprinkleranlage bis zu feuerfesten Abtrennung. Bei den meisten betroffenen Schulen fehlen jedoch Rauchschutztüren oder zumindest dicht schließende Türen sowie ein zweiter Rettungsweg. Die Liste wird wohl ohnehin nicht abschließend sein: Allein in diesem Jahr steht die Brandschau in 90 Schulen an, hinzu kommen nach Angaben der Stadt noch 50 wiederkehrende und 130 technische Prüfungen.
Der Einzelfall entscheidet
Zudem haben sich die Auflagen verschärft: Einen Bestandsschutz gibt es nicht mehr, bei Mängeln wird nicht mehr unterschieden, ob sie schwerwiegend sind oder nicht, sie müssen grundsätzlich behoben werden. Auch für dieses Jahr kann die Stadt nicht ausschließen, dass es zu weiteren Komplett- oder Teilschließungen kommt. Bei welchen Mängeln man daran nicht mehr vorbeikommt, ließe sich allerdings nicht sagen, erklärte eine Stadtsprecherin auf NRZ-Nachfrage: Es sei immer der Einzelfall zu betrachten, die Möglichkeit der Fluchtwege hänge beispielsweise von den bestehenden baulichen Voraussetzungen ab.
Das Immobilienmanagement versuche jedenfalls, die Mängel bereits zu beheben, bevor die Bauordnungsbehörde zur Prüfung auf der Matte steht. Allerdings reiche dafür nicht immer die Zeit aus.