Über 8000 Duisburger Kinder unter drei Jahren haben ab August einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Wie viele Eltern ihre Kleinkinder wirklich betreuen lassen wollen, weiß aber keiner. Die Stadt baut überall Kindergärten aus, schult Tagesmütter, aber mit Blick auf die geforderten Landes-Quoten, nicht auf den tatsächlichen Bedarf. Der soll jetzt über eine Befragung ermittelt werden, die über ein Forschungsprojekt des Bundes-Familienministeriums gefördert wird.
Die Eltern bekommen einen Fragebogen, Informationen über die Elternbeiträge und einen adressierten Rückumschlag, um die Antwort kostenlos zurückzuschicken. Das ganze soll anonym und freiwillig geschehen. Ausgewertet werden die Daten vom Forschungsverbund des Deutschen Jugendinstitutes mit der Technischen Universität Dortmund. Die Befragung soll bis Mitte Juni abgeschlossen sein, die Ergebnisse sollen einen Monat später vorliegen, also Mitte Juli. Die Ergebnisse sollen vor allem der Planung des Kindergartenjahres 2013/2014 dienen.
Nach aktuellen Zählungen stehen 8270 Kindern unter drei Jahren 2089 Plätze in Kitas und 925 Plätze in der Tagespflege sowie in Spiel- und Krabbelgruppen zur Verfügung. Das sind knapp 37 Prozent derer, die einen Rechtsanspruch haben. Hinzu kommen 75 Plätze für Kinder unter einem Jahr. Als vor sechs Jahren der U3-Ausbau begann, gab es gerade mal 300 Plätze (knapp 4 Prozent).
Alle Kita-Plätze sind vergeben, das Jugendamt vermittelt Plätze bei rund 752 Tagespflegepersonen, erklärt Jugendamtsleiter Thomas Krützberg, „und es werden mehr“. Permanent werde weiter qualifiziert. Rund 250 Kinder konnten nicht in dem von den Eltern ausgewählten Wunsch-Kindergarten untergebracht werden. Für sie sollen andere Betreuungsmöglichkeiten gefunden werden. „Klagedrohungen haben mich Stand jetzt noch nicht erreicht, aber da bleibt das weitere Verfahren abzuwarten“, sagt Krützberg.
Nur einen Platz in einer Tagespflege zu bekommen, ist jedenfalls kein Grund zur Klage. Kinder über drei Jahren haben einen Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kita, jene unter drei haben Anspruch auf Betreuung in einer Tageseinrichtung oder eben in der Kindertagespflege.