Rheinhausen.
Ein EU-Gericht kippte am Mittwoch das staatliches Glücksspiel-Monopol, das der Stadt Duisburg 2006 die Schließung vieler Zockerstuben ermöglichte.
Das Urteil des Europäischen Gerichtshof kam so plötzlich wie deutlich: Das staatliche Glücksspielmonopol in Deutschland ist nicht mit dem europäischen Recht vereinbar. Freier Dienstleistungsverkehr und Niederlassungsfreiheit, so die Richter in Luxemburg, wiegen stärker als der angebliche Schutz vor Spielsucht, wegen dessen deutsche Gerichte - zuletzt das Bundesverfassungsgericht im Frühjahr 2006 - das Monopol mehrfach bekräftigt hatten.
In Duisburg, speziell Rheinhausen, dürfte das Urteil nicht für Begeisterung sorgen. Erst 2006 war die Stadt, bekräftigt von den Verfassungsrichtern, massiv gegen die wie Pilze aus dem Boden schießenden Sportwetten-Büros, vor allem an der Atroper und Friedrich-Alfred-Straße, vorgegangen. Allerdings firmierten diverse Wettbüros um und boten offiziell nur noch die nach wie vor legalen Pferdewetten an.
Ob diese Geschäfte nun wieder ihr Sortiment erweitern, und wie die Stadt Duisburg damit umzugehen gedenkt, konnte deren Sprecherin Anja Huntgeburth am Mittwoch noch nicht sagen: „Das Urteil ist so frisch, dass wir es noch nicht schriftlich vorliegen haben.“ Erst dann könne das Ordnungsamt über das weitere Vorgehen entscheiden. Über die grundsätzliche Tendenz allerdings „werden die Städte - nicht nur Duisburg - sich wohl kaum freuen.“
Für den Kernbereich der Rheinhauser City, in der die Ballung von Wettbüros vor vier Jahren erst Unmut und dann Aktivität ausgelöst hatte, dürfte das Urteil allerdings gar keine Auswirkungen haben: Im September 2009 wurde für das Gebiet zwischen Marktplatz und Schulstraße, von der Annastraße bis zum Ende der Fußgängerzone, ein „Aufstellungsbeschluss“ verabschiedet, der die Ansiedlung von „Vergnügungsstätten und Wettbüros, Bordellen und Sex-Shops“ kategorisch ausschließt. Karsten Vüllings, Chef des Rheinhauser Werberings: „Damit konnten wir schon die Nutzungsänderung der alten Schlecker-Filiale in so einen Pferdewetten-Laden verhindern.“ In Randbereichen, etwa den nördlichen Teil der Friedrich-Alfred-Straße, wären die Wettstuben aber möglich. „Man kann ein legales Gewerbe halt nicht flächendeckend verhindern“, sagt Vüllings achselzuckend.
Das eigentliche Problem liegt für den Einzelhandels-Vertreter ohnehin nicht in der Rechtslage: „Schlimmer sind die Teestuben und Internet-Cafés, in denen ohne Genehmigung im Hinterzimmer gezockt wird oder massenhaft Geldspiel-Automaten stehen.“ Und denen den Garaus zu machen, sei mit der alten wie der neuen Rechtslage kein Problem, „aber die Ordnungsbehörden sehen da scheinbar keinen Handlungsbedarf.“
Eine Anschuldigung, die Huntgeburth für die Stadt so nicht stehen lassen will: „Das Ordnungsamt ist sehr bemüht, gegen illegales Glücksspiel vorzugehen.“ Natürlich seien die Möglichkeiten „in einer großen Stadt mit teilweise problematischem Umfeld“ begrenzt. Aber „im Rahmen dieser Möglichkeiten agieren wir schon.“