Duisburg..
Langzeitarbeitslose sollen mit Lohnzuschüssen der öffentlichen Hand besser als bisher in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden. Dafür will die Landesregierung noch in diesem Jahr in Modellregionen mit hoher Arbeitslosigkeit sorgen, kündigte NRW-Arbeitsminister Guntram Schneider bei seiner Kanzelrede in der Salvatorkirche an.
Heftige Kritik übte der früherer Chef des DGB in NRW an der Bundesregierung: Es sei unverständlich, dass die schwarz-gelbe Koalition in Berlin das erfolgreiche Programm „JobPerspektive“ für Langzeitarbeitslose regelrecht „eingestampft“ habe. Immerhin hätten seit 2007 mehr als 12.000 Langzeitarbeitslose in in NRW über die „JobPerspektive“ einen neuen Job gefunden. Damit sei es nun vorbei.
Arbeit bedeute nicht nur Einkommen, sondern auch „Teilhabe an unserer Gesellschaft“, mahnte der Minister vor rund 150 Zuhörern in der Salvatorkirche: „Arbeit gibt den Menschen ihre Identität und ihre Würde.“ Gerade auch deshalb wolle die Landesregierung Langzeitarbeitslose in den ersten Arbeitsmarkt bringen. „So beugen wir der Armut vor“, erklärte Schneider. Eine Krankheit z.B. dürfe nicht bedeuten, dass Menschen auf das Abstellgleis der Beschäftigungspolitik gerieten: „Das können und wollen wir nicht akzeptieren. Wir wollen nicht Arbeitslosigkeit, sondern Arbeit finanzieren.“ Zur Prävention sind nach Schneiders Überzeugung verstärkte Investitionen in Bildung und Qualifizierung unabdingbar.
Gerade eine Stadt wie Duisburg mit einer Arbeitslosenquote von 13,2 Prozent zeige, wie eng Arbeitslosigkeit und Armut zusammenhängen, so Schneider weiter : „Beinahe jeder zweite Arbeitslose in Duisburg ist länger als ein Jahr arbeitslos. Die Arbeitslosigkeit ist Armutsverursacher Nummer eins.“
Der Minister belegte seine These mit aktuellen Zahlen aus dem Armutsbericht des Paritätischen Wohlfahrtsverband vom Dezember 2011: Danach lag die so genannte Armutsgefährdungsquote in Duisburg 2005 noch bei 17 Prozent, 2010 war sie schon auf 21,5 Prozent angewachsen. Anders gesagt: Mehr als jeder Fünfte hat in Duisburg ein regelmäßiges Einkommen an oder unterhalb der Armutsgrenze.