Duisburg.. Hunderte Halter stellen pro Jahr ihre nicht zugelassenen Autos einfach am Straßenrand in Duisburg ab. Nach einer Wartezeit kommt der Abschleppwagen.
Sie stehen abgestellt am Straßenrand, rosten vor sich hin und besetzen oft einen dringend benötigten Abstellplatz: So genannte Schrottfahrzeuge sowie Gefahrenfahrzeuge, die vom Halter achtlos im ruhenden Verkehr zurückgelassen wurden, sind ein großes Ärgernis für die Nachbarschaft.
Im Jahr 2015 wurden laut Stadt bereits 33 Gefahrenfahrzeuge mit einem roten Aufkleber versehen. Sie stellen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dar, daher der Name. Die Schrottautos bekommen von Ordnungsamts-Mitarbeitern (Abfallaufsicht, Sonderaußendienst) hingegen einen orangefarbenen Sticker auf die Windschutzscheibe geklebt. Das kommt laut Stadt mehrere Hundert Mal pro Jahr vor.
Aufkleber in zwei Farbtönen
Die Gefahrenfahrzeuge sind oft leicht zu erkennen: Die Scheiben sind eingeschlagen, sie verlieren manchmal sogar Öl und das Fahrzeug steht meistens offen oder ist gar nicht mehr verschließbar. Dann liegt laut Paragraf 14 des Ordnungsbehördengesetzes NRW die Grundlage dafür vor, es als Gefahrenfahrzeug zu deklarieren. „Es muss eine Gefahr für die Gesundheit oder eine Gefahr für die Umwelt vorliegen“, erklärt Stadtsprecher Falko Firlus. Die Einstufung als Gefahrenfahrzeug treffe letztlich das Straßenverkehrsamt.
Auf dem roten Aufkleber ist stets handschriftlich ein Datum vermerkt, das den Tag der Aufforderung zur Entfernung des Fahrzeugs benennt. Von diesem Zeitpunkt an haben Halter noch vier Wochen Zeit, zu reagieren. Geschieht das nicht, dann kommt der Abschleppwagen. Und die Folgekosten sind immens: Der Halter muss nicht nur für sämtliche Abschleppkosten geradestehen, hinzu kommt eine Verwaltungsvollstreckungsgebühr von bis zu 500 Euro sowie ein Bußgeld von bis zu 500 Euro. „Nicht zu vergessen die Standgebühren beim Abschleppdienst“, so Firlus.
Nicht abgeholte Fahrzeuge werden verwertet
Holt der Halter sein Fahrzeug auch nach erfolgtem Abschleppen nicht ab, wird es nach einer gewissen Wartezeit verwertet. „Es wird verschrottet oder verkauft – je nach Zustand des Fahrzeugs“, so Firlus. Der Erlös fließt in die Stadtkasse.
Den orangefarbenen Aufkleber erhalten nicht zugelassene Fahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum – also solche mit entstempelten oder völlig ohne Kennzeichen. Auch hier gilt nach Aufforderung zum Entfernen die Ein-Monats-Frist für den Halter. Danach wird das Fahrzeug von einem mit der Stadt kooperierenden Abschleppdienst laut Firlus „eingeschleppt und zunächst aufbewahrt“. Bei wie vielen Gefahren- oder Schrottfahrzeugen pro Jahr der Halter nicht ermittelt wird, konnte die Stadt gestern nicht beantworten.
Die gesetzlichen Definitionen
Als Schrottfahrzeuge werden abgemeldete oder ohne TÜV/AU-Zulassung befindliche Fahrzeuge (Lkw, Pkw, Motorräder, Roller, Mofas, Anhänger) bezeichnet, die im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden.
Wer in seiner Umgebung ein Schrott- oder ein Gefahrenfahrzeug entdeckt, der soll laut Stadt die Nummer von Call Duisburg anwählen: Telefon 0203/94 000. Von dort würden die entsprechenden Schritte eingeleitet.