Duisburg. Bei einer Drogenparty setzte ein Duisburger einem 57-Jährigen eine Überdosis. Weil er keine Hilfe holte und der Mann starb, muss der Angeklagte in Haft.
Das Urteil des Duisburger Landgerichts am Freitag fiel vergleichsweise milde aus: Weil er bei einer Drogenparty, die am 2. Januar in der Wohnung seiner Lebensgefährtin stattfand, für einen Gast mit einer Drogen-Überdosis keine Hilfe holte, muss ein 35-jähriger Duisburger vier Jahren in Haft.
Die Besonderheit des Falles: Verurteilt wurde der Angeklagte wegen versuchten Mordes durch Unterlassen, obwohl das Opfer starb. Dahinter verbirgt sich die juristische Spitzfindigkeit, dass der 57-Jährige höchstwahrscheinlich auch mit schneller ärztlicher Hilfe nicht mehr zu retten gewesen wäre.
Bereits seit dem Silvestertag hatten zwei Pärchen ausgiebig gefeiert. Am Abend des 1. Januar landeten sie schließlich in der Wohnung der 39-jährigen Freundin des Angeklagten. Es wurde weiter getrunken und es wurden Drogen konsumiert. Auf Wunsch des Opfers setzte der Angeklagte dem 57-Jährigen mehrere Spritzen. Die letzte war eine zu viel.
Drogentoter wurde später einfach auf der Straße abgesetzt
Zwar versuchte der 35-Jährige noch, den an einer Atemlähmung leidenden Gast wiederzubeleben, doch einen Notruf setzte er nicht ab, weil dann seine Drogengeschäfte aufgeflogen wären. Stattdessen wurde der Tote später auf der Straße abgesetzt.
Der Angeklagte hatte sein Fehlverhalten bereits am ersten Verhandlungstag rückhaltlos eingestanden. „Nach 20 Jahren in der Drogenszene fällt es meinem Mandanten schwer, Gefühle auszudrücken“, so der Anwalt. Aber der 35-Jährige bedaure die Tat. „Ich werde daran bis an mein Lebensende denken“, hatte der 35-Jährige in einem Brief aus der Haft geschrieben.
Die Reue nahm das Gericht dem mehrfach wegen Drogendelikten verurteilten Mann ab. Strafmildernd wirkte sich auch dessen Geständnis aus. In die Gesamtstrafe von vier Jahren floss eine Vorverurteilung ein, von der allerdings schon mehr als ein Jahr verbüßt ist. Für den Angeklagten bedeutet dies, dass er nun zeitnah eine Therapie in einer Entziehungsanstalt antreten kann, die das Gericht im Urteil anordnete.