Buchholz.. Schicke Eigentumswohnungen sollten an der Sittardsberger Allee in Buchholz entstehen. Dafür sollte das ehemalige Schuhhaus Pesch weichen. Aber Nachbarn durchkreuzten die Pläne des Besitzers. Der revanchiert sich jetzt und lässt die Ruine des Schuhhauses stehen: als „Denkmal für Nachbarschaftsneid“, wie er sagt.
Auf ihrem Weg zur A 59-Auffahrt Buchholz kommen unzählige Autofahrer täglich an der Bauruine Sittardsberger Alle 96 vorbei. Etliche fragen sich wohl, warum das Schild, auf dem lange für ein Niedrig-Energiehaus geworben wurde, wieder verschwunden ist. Und warum die Fassade des ehemaligen Schuhhauses Pesch seit vielen Monaten vor sich hingammelt. Die Redaktion nahm Kontakt zum Besitzer des Grundstücks und zu einem Nachbarn auf.
Der Besitzer spricht von einem „Denkmal für Nachbarschaftsneid“ und deutet damit an, dass er die leidigen Nachbarn damit ärgern will - als Retourkutsche dafür, dass die ihm seine Neubaupläne durchkreuzt hätten.
Nicht an einem Strang gezogen
Im Sommer 2012 schloss das Schuhhaus Pesch nach über 90 Jahren. Die Senior-Chefin (86) wohnte über dem Ladenlokal. Für eine Vermietung eignete sich das kleinräumige und verwinkelte Objekt wenig. Ihr Schwiegersohn hatte Größeres dort vor.
Denn in dreijährigem Ringen mit der Stadt war es ihm gelungen, eine 450 Quadratmeter große Parzelle im Hinterland des streifenförmigen Grundstücks zurückzukaufen. Diese Parzelle hatte die Stadt jedem der Nachbarn 1954 abgetrotzt, um einmal die A 59 dort entlang zu führen - für zwei Mark pro Quadratmeter. Die Straße wurde dann aber ja ganz anders gelegt.
Groll über Quasi-Enteignung
Der Groll über die Quasi-Enteignung saß bei den Peschs tief. Erst der Schwiegersohn bekam sie für 115 Euro pro Quadratmeter von der Stadt zurück. Und er bekam eine Baugenehmigung für ein Eigenheim. Die Zufahrt dazu wäre rückwärtig erfolgt, über die Allgäuer Straße, wo bereits andere Eigenheime angrenzen. Der Altbau vorne sollte abgerissen und durch sieben schicke Eigentumswohnungen ersetzt werden.
Schon beim Rückkauf der Parzellen hatten die Nachbarn nicht an einem Strang gezogen. Über den Plan mit den Eigentumswohnungen verkrachten sie sich vollends.
Nachbarn zur Linken und zur Rechten
Mit dem Nachbarn zur Linken, heißt es, gab es eine alte Vereinbarung, auf der jeweiligen Grundstücksgrenze bauen zu dürfen. Nur war der vor Jahren mit seinem Anbau 20 Zentimeter darüber hinaus geraten. Die Hoffnung, im Gegenzug mit dem Neubau sechs Meter tiefer als dieser bauen zu dürfen, erfüllte sich nicht. Der Nachbar verweigerte seine Unterschrift. Es müsste also prozessiert werden.
Wenn da nicht auch noch der Ärger mit dem Nachbarn zur Rechten wäre. Denn der verwehrte dem Schwiegersohn, den nötigen Mindestabstand unterschreiten zu dürfen. Deshalb, so heißt es, hätten die Eigentumswohnungen ab dem ersten Stock zurückversetzt gebaut werden müssen. Weiteres Malheur gab es mit der Stadt. Die habe ihm nämlich, so der Schwiegersohn, fälschlich im Bauvorbescheid erlaubt, die Eigentumswohnungen von der Sittardsberger Allee aus anzufahren. Plötzlich aber sei das eine gravierende Beeinträchtigung der Nachbarn. Die Zufahrt müsse ebenfalls rückwärtig erfolgen, über die neu erworbene Parzelle. Sie aber würde das geplante Eigenheim-Idyll im Hinterland stören. Kurzum: „Ich hab’ mich innerlich von dem Projekt verabschiedet“, so der Schwiegersohn. Die Ruine aber bleibe vorerst, da sie nicht einsturzgefährdet sei.