Duisburg.. Ein 74-jähriger Autofahrer hatte wutentbrannt gehupt, gepöbelt und riskant überholt: Sein Vordermann, so der Senior vor Gericht, habe seinen Wagen mit Wasser aus seiner manipulierten Scheibenwaschanlage bespritzt. Nun kassierte der Verkehrsrowdy auch noch ein Fahrverbot.
Es gibt Dinge, die sollte man gelassen nehmen. Zum Beispiel, wenn man Spritzwasser der Scheibenwaschanlage eines vorausfahrenden Autos abbekommt. Wer daraufhin wie wild hupt und blinkt, zum riskanten Überholen ansetzt und am Ende auch noch jemanden beleidigt, der muss sich nicht wundern, wenn er verurteilt wird. Einen 74-jährigen Kaufmann aus Duisburg ließ das aber nicht besonnener werden. Er zog in die Berufung. Resultat: Am Freitag bekam er zusätzlich zu einer Geldstrafe auch noch ein Fahrverbot aufgebrummt.
Der Angeklagte, der sich als wohlhabender Spät-Jugendlicher in modischen Slippern, Designer-Jeans, ohne Krawatte, aber mit Einstecktuch im Blazer, Lederarmband und wallendem Haar präsentierte, zeigte von Reue keine Spur. Das Urteil des Amtsgerichts, das ihn im April wegen Nötigung und Beleidigung zu 2500 Euro (25 Tagessätze a 100 Euro) verurteilte, wollte er nicht verstehen. Er sei doch vom Zeugen bedrängt und beleidigt worden, nachdem der ihn absichtlich bespritzt hatte. Absichtlich? Jawohl, so die Überzeugung des 74-Jährigen: Der Mann müsse die Düsen seines Autos entsprechend manipuliert haben.
Verfolgungsfahrt durch die City
„Wenn mir das ein 15-Jähriger sagen würde, müsste ich schmunzeln“, meinte der Staatsanwalt trocken. „Bei einem Mann ihres Alters bin ich dagegen irritiert.“ Die Zeugen ließen denn auch wenig Zweifel aufkommen, dass sich die Sache anders abgespielt hatte. Ja, man habe die Waschanlage betätigt, weil Vogeldreck auf der Scheibe gewesen sei, bestätigten der 44-jährige Fahrer und seine 37-jährige Ehefrau, die in starkem Kontrast zum Angeklagten zahlreiche Tätowierungen zur Schau stellten. Da habe der hinter ihnen fahrende dicke Geländewagen plötzlich geblinkt und gehupt.
Der Mann am Steuer sei dicht aufgefahren. In der Ausfahrt habe er zum Überholen angesetzt, obwohl die wegen einer Baustelle nur einspurig befahrbar gewesen sei, und sie dann bis in die Stadt verfolgt. Als der Angeklagte das Paar erreichte, obwohl das Haken schlug, um den Verfolger los zu werden, habe er dem 44-Jährigen auch noch bescheinigt, dass er ihn für einen „Spinner“ halte.
Die Berufungskammer sah keinen Grund, den Zeugen nicht zu glauben. Sie legte zusätzlich zu einer Geldstrafe von 1800 Euro (30 Tagessätze zu je 60 Euro) noch ein Monat Fahrverbot obendrauf.