Hamborn. Mit dem angekündigten Dringlichkeitsbeschluss haben Oberbürgermeister Sören Link und CDU-Ratsherr Rainer Enzweiler vor Weihnachten an der Stelle des Rates ein Bebauungsplan-Verfahren gestartet. Danach sind so genannte Vergnügungsstätten im Straßendreieck aus Schreckerstraße, Duisburger Straße und Harnackstraße nicht mehr zulässig.


Wie schon vom Hamborner Ratsherrn Joachim Hajdenik (SPD) angekündigt, geht die Stadt mit Hilfe zweier Dringlichkeitsentscheidungen gegen die beantragte Ansiedlung eines Wettbüros an der Schreckerstraße in Alt-Hamborn vor. OB Sören Link (SPD) und der Hamborner Ratsherr Rainer Enz­weiler (CDU) haben vor Weihnachten ersatzweise für den gesamten Rat der Stadt beschlossen, dass die Stadtverwaltung einen Bebauungsplan aufstellen kann, in dem so genannte Vergnügungsstätten ausgeschlossen werden. Dazu gehören auch Wettbüros.

Anlass dazu war das aktuelle Baugesuch, ein früheres Restaurant dort entsprechend umbauen zu können. Wenn ein Bebauungsplan in Arbeit ist, der ein solches Projekt untersagt, gibt das der Stadt die Handhabe, den Bauantrag zunächst für ein Jahr zurückstellen zu können.

Straßendreieck betroffen

Zu den Vergnügungsstätten gehören neben Wettbüros auch Spielhallen und Sex-Shops oder Eros-Center. Die Stadt begründet ihr Einschreiten damit, solche Betriebe würden regelmäßig eine Straße für andere Geschäfte oder Gastronomiebetriebe unattraktiver machen und auch die Anwohner beeinträchtigen. Die Schreckerstraße aber gehöre zum Nahversorgungsbereich Alt-Hamborn. Und der dürfe nicht beeinträchtigt werden, weil er sonst seine Funktion nicht mehr erfüllen könne. Der Bebauungsplan soll für ein Straßendreieck aus Schreckerstraße, Duisburger Straße und Harnackstraße erstellt werden.

Die Stadt kann Vergnügungsstätten an bestimmten Stellen im Stadtgebiet nur untersagen, weil sie sie an anderer Stelle zulässt. Das ist im Rotlichtviertel an der Vulkanstraße in Hochfeld der Fall und ausnahmsweise auch in Alt-Hamborn, aber nur im Bereich von Jägerstraße und Kolpingstraße.