Duisburg. Zwei städtische Beamte, die in Führungspositionen beim DVV-Konzern arbeiten, sorgen mit ihren privatrechtlichen Arbeitsverträgen seit Wochen für Aufruhr. Die Beamten erhalten mehr Gehalt als ihnen mit ihrem Beamtenstatus zusteht. Einem Gutachten nach sind die Verträge nun rechtlich nicht zulässig.
Die privatrechtlichen Arbeitsverträge zweier städtischer Beamter, die in Führungspositionen beim DVV-Konzern tätig sind, beschäftigen weiterhin die Rechnungsprüfer: Nach NRZ-Informationen soll jetzt ein externes Gutachten einer Düsseldorfer Kanzlei vorliegen, nach dem sowohl die Zuweisung der beiden Beamten an den DVV-Konzern als auch die privatrechtlichen Verträge rechtlich nicht zulässig sind.
So soll damals weder der Aufgabenbereich der beiden Beamten ausreichend definiert gewesen sein, noch die zeitliche Befristung der Zuweisung an die DVV.
Arbeitsverhältnisse offen
Die beiden Personalien sorgen seit Wochen für Gesprächsstoff im Rathaus: Denn die beiden früheren, engen Mitarbeiter von Ex-OB Adolf Sauerland erhalten wie berichtet deutlich mehr Gehalt als es ihr beamtenrechtlicher Status vorsieht und kassieren zudem jährliche Bonuszahlungen. Die Rede ist daher von „goldenen Arbeitsverträgen“, zu den Sondervereinbarungen gehört in einem Fall auch ein Dienstwagen.
Offen ist jetzt sowohl die Frage von möglichen Gehaltsrückzahlungen sowie die der künftigen Arbeitsverhältnisse. Offenbar gibt es mehrere Möglichkeiten: Entweder die beiden Beamten lassen sich beurlauben oder bitten um Auflösung ihres Beamtenverhältnisses. Oder sie kehren in die Stadtverwaltung zurück — dann allerdings zu den üblichen Vergütungen.