Mit dem Urteil blieb die 6. Große Strafkammer am unteren Rand der nach dem ersten Prozesstag getroffenen Höchststrafenvereinbarung. Die Staatsanwaltschaft hatte sieben Jahre gegen K. und sechs Jahre vier Monate gegen Baris T. gefordert.
Rund ein Drittel der Anklage, die Yildiray K. insgesamt 15 Fälle von Drogenhandel und Waffengesetzverstößen - darunter der Schmuggel von Sturmgewehren und Maschinenpistolen - zur Last gelegt hatte, war auf Antrag der Staatsanwaltschaft eingestellt worden, darunter auch ein Handgranatenwurf auf ein Vereinsheim der Hell’s Angels in Rheinhausen.
Die übrigen elf Taten hatte K. bereits am vergegangenen Verhandlungstag rückhaltlos gestanden, was dem MC-Präsidenten - er fühlt sich nicht mehr als solcher und auch in den Augen seiner Club-Kameraden dürfte er es kaum noch sein - die Strafmilderungsgründe der Kronzeugenregelung eintrug. Bei zwei großen Drogenverstößen war außerdem nicht auszuschließen, dass K. aufgrund seiner Drogensucht zur Tatzeit nicht voll schuldfähig war.
Auch bei Baris T. wirkte sich dessen Geständnis - er räumte der Prozessabsprache gemäß fünf der angeklagten Taten ein - strafmildernd aus. Die Kronzeugenregelung fand bei ihm allerdings keine Anwendung: Er hatte nur eigene Tatbeiträge offenbart, aber keine Dritten belastet.
Er wolle nicht als Verräter gelten, hatte Yildiray K. in seinem Schlusswort gesagt. „Ich habe nur die Wahrheit gesagt. Ich habe keinen Ehren-Kodex gebrochen. Gäbe es den, hätten mich ja nicht vorher schon drei Satudarah belasten können.“ K. bedankte sich für das faire Verfahren - auch in Richtung Polizei. Und er entschuldigte sich bei der Familie des Mitangeklagten: „Ich bedaure, dass Baris unter meiner Verantwortung als Präsident da reingerutscht ist.“
K. habe großen Mut bewiesen, als er sich dazu entschloss, bei der Polizei ein umfassendes Geständnis abzulegen, so der Vorsitzende in der Urteilsbegründung. Ohne die Aufklärungshilfe wäre die Strafe wohl „um viele Jahre höher ausgefallen“.
Mit dem Urteil ordnete das Gericht die Unterbringung K.’s in einer geschlossenen Drogen-Therapie an. Vorher wird er - Untersuchungshaft abgerechnet - nur noch rund ein halbes Jahr im Gefängnis verbringen müssen. Bei erfolgreicher Therapie könnte K. in etwa zweieinhalb Jahren wieder frei kommen.