Duisburg.. Spielhallen sind der Duisburger Politik ein Dorn im Auge. Um sie zumindest aus den guten Geschäftslagen herauszuhalten, wurde vor zwei Jahren ein Konzept zur Steuerung von Vergnügungsstätten erarbeitet. Doch jetzt wurde ein Wettbüro am Hamborner Altmarkt genehmigt.
Ein Wettbüro soll an prominenter Stelle mitten in Alt-Hamborn entstehen: Die Genehmigung zur Nutzung des einstigen Naturkostladens als Annahmestelle mit angeschlossener Gastronomie ist nach Informationen unserer Redaktion am 4. November ausgestellt worden. Das eigentliche Wettbüro ist vorne zum Altmarkt hin auf einer Fläche von 21/22 Quadratmetern geplant, die hintere Fläche soll abgetrennt und wie ein eigener Bereich genutzt werden können.
Ratsherr Hermann Dierkes (Linke) fragt sich, wieso an der Stelle so ein Etablissement genehmigt wird, obwohl doch bereits vor zwei Jahren ein Konzept zur Steuerung von Vergnügungsstätten von der Politik abgesagt worden ist. Er hat eine Anfrage an die Stadt formuliert, die im Rat am 9. Dezember zur Sprache kommen soll. Insgesamt will er 13 Fragen beantwortet haben. Sein Ziel: Die Ansiedlung solcher „Geschäfte“ zu verhindern.
Stadtzentren freihalten
Die Stadt Duisburg kann aus rechtlicher Sicht an der Stelle zwar eine Spielhalle verhindern, aber kein Wettbüro und erst recht keinen Gastronomiebereich. Das Konzept war 2011 entwickelt worden, um sicher zu stellen, dass Stadtzentren möglichst frei von Entertainment-Einrichtungen bleiben, wozu neben Spielhallen auch Erotikshops, Stripteaselokale, Diskotheken und Sexkinos gehören. Durch solche Unternehmen würde die Struktur von Einkaufsbereichen negativ verändert, zudem würden klassische Einzelhändler verdrängt, heißt es.
Wettbüros, Billardclubs und Internetcafés sind der Politik ebenso ein Dorn im Auge, auf sie trifft das Konzept aber nur bedingt zu. Man spricht von einer „Grauzone“, weil es aus rechtlicher Sicht nicht einfach sei, diese Art von Betrieben zu verhindern.
30 Spielstätten in Hamborn
Rund 30 „Spielstätten“ gibt es derzeit im Bezirk Hamborn. „Zu viele“, sagt Dierkes, der sich schon mit Kollegen andere Fraktionen wegen die negativen Auswirkungen kurzgeschlossen hat. Wenn es jetzt nicht gelinge, das Wettbüro zu verhindern, will der Linken-Politiker wenigstens dafür sorgen, „dass ganz genau hingeguckt wird, was dort abgeht“. Womit er nicht meint, dass Privatleute kontrolliert werden, sondern die Behörden.
In Walsum war das Thema „Vergnügungsstätten“ kürzlich auch Thema der Politik. Bezirksbürgermeister Heinz Plückelmann hatte auf den Punkt gebracht, was der Großteil der Politiker dachte: „Wir wollen möglichst null solcher Hallen!“
Glücksspielstaatsvertrag gilt ab 2017
Laut NRW-Glücksspielstaatsvertrag sind ab 2017 Spielhallen nur noch begrenzt zulässig. So muss zwischen den einzelnen Unternehmen dann ein Abstand von 350 Metern Luftlinie eingehalten werden. Mehrere Spielhallen in einem Gebäudekomplex sind grundsätzlich verboten.