Duisburg.
Nach unserer Berichterstattung über Jan Schaefer aus Walsum, dem bei der Bundestagswahl am vergangenen Sonntag der Urnengang in seinem alten Wahllokal verwehrt blieb, hat die Stadt den Vorfall nun aufklären können.
„Leider vermittelt der Artikel, man habe Jan Schaefer zu Unrecht an seinem Wahlrecht gehindert, da er sich seit seiner Geburt in Duisburg aufhielte und dort auch ordnungsgemäß gemeldet sei“, erläuterte Stadtsprecherin Anja Kopka.
Eine Überprüfung im Melderegister habe aber ergeben, dass dies nicht der Fall war. „Schaefer wurde von Amts wegen am 23. Januar 2013 von seiner früheren Anschrift – 47179 DU, In der Dell 2 – abgemeldet. Erst am 8. Juli 2013 hat er sich rückwirkend zum 1. Juli wieder in 47179 Duisburg, Friedrich-Ebert-Str. 19, angemeldet“, so Kopka.
Somit war er zum Tage der Bundestagswahl am 22. September nicht wahlberechtigt, da er eine wichtige Voraussetzung nicht erfüllte: nämlich die nachgewiesene Hauptwohnung in Duisburg für mindestens drei Monate vor der Wahl. „Spielraum gibt es bei dieser Regelung leider keinen“, stellte die Stadtsprecherin klar.