Duisburg.. In Wanheim und Hüttenheim beginnt die Bodensanierung der durch Schwerindustrie belasteten privaten Hausgärten. Ein Kita-Gelände hat aber Vorrang.

Etwa jeder zweite Hausgarten in Wanheim und Hüttenheim muss saniert werden. Grund ist die jahrzehntelange Staubbelastung durch die Schwerindustrie, hauptsächlich durch die 2005 geschlossene Metallhütte Duisburg (MHD). In diesem Jahr sind die Außenanlage des evangelischen Kin­dergartens Friemersheimer Straße an der Reihe, ferner 39 Hausgärten des Katholischen Arbeitervereins Wanheim (KAV) und vier dort angrenzende private Hausgärten. Das Thema steht nach Karneval auf der Tagesordnung einer Sondersitzung der Bezirksvertretung Süd.

Der evangelische Kindergarten wird außer der Reihe vorgezogen - wegen der besonderen Gefährdungssituation und weil die Kinderbetreuung eine öffentliche Aufgabe ist, wie ein Sprecher des Umweltamtes der Stadt auf Nachfrage erklärt.

281 von 552 Gärten betroffen

Eigentlich ist Wanheim, wo 281 von 552 Gärten betroffen sind, in zwölf Sanierungszonen eingeteilt. Begonnen wird die mehrjährige Sanierungsaktion (bis 2019) jetzt im Gebiet zwischen Am Tollberg im Norden, Suitbertusstraße in der Mitte und Petersstraße im Süden, eingegrenzt durch die Straßen Am Kreuzacker (Osten) und Wanheimer Straße (Westen). Das ist die Sanierungszone V. Dort vermietet der Vorstand des KAV seit Jahrzehnten rund 130 Wohnungen. 39 Hausgärten sind betroffen. „Überall erfolgt ein kompletter Bodenaustausch bis in 60 Zentimeter Tiefe wegen der hohen Bodenbelastung“, erklärte jetzt der Sprecher des Umweltamtes. 2017 sollen dann die daran südlich angrenzenden Zonen VI und VII an die Reihe kommen.

Aus Datenschutzgründen veröffentlicht die Stadt keine Belastungswerte für die einzelnen Gärten. Als sehr hoch belastet gelten aber Gärten mit einem Bleigehalt im Boden von 950 und mehr Milligramm je Kilogramm Erdreich.

Vermietung in großem Stil ist gewöhnlich ei­ne gewerbliche Tätigkeit. Wohnungsgesellschaften kommen in der Regel nicht in den Genuss einer öffentlichen Förderung. Denn 80 Prozent der Sanierungskosten pro Hausgarten übernimmt der in Hattingen ansässige Altlasten-Sanierungsverband AAV aus Steuermitteln des Landes NRW. Den Rest trägt die Stadt Duisburg. „Bei juristischen Personen wie dem KAV kommt es auf eine Einzelfallprüfung an“, sagte der Sprecher des Umweltamtes. Die sei im vorliegenden Fall positiv ausgefallen. „Dabei wurde auch die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtete Tätigkeit des Vereins berücksichtigt.“ Den Wiederaufbau seiner Gärten nach dem Auskoffern des Un­tergrunds und der Beseitigung aller bisherigen Aufbauten übernehme der KAV aber selbst. Das sei mit dem Verein so vereinbart worden, eben weil es sich um keinen Privateigentümer handelt.

Pauschalzahlung für Wiederaufbau

Für die übrigen privaten Hausgärten kündigte der Sprecher des Umweltamtes zum Wiederaufbau der Gärten eine Pauschalzahlung an die jeweiligen Eigentümer an. Ob es dafür Mittel geben wird, war lange fraglich. „Das genaue Berechnungsverfahren ist noch in Ar­beit“, sagte er. Darin würden aber Kriterien wie der Umfang des Eingriffs und die Größe des jeweiligen Gartens einfließen.