Duisburg.

Was für die meisten Städte im Land gilt, gilt nicht für Duisburg: Der Ausschuss für Kommunalpolitik im NRW-Landtag hat am Freitag mehrheitlich zugestimmt, die Wahlen von Bürgermeistern und Räten zusammenzulegen. Die Amtszeit der im Herbst 2014 neu zu wählenden Stadträte wird auf einmalig sechs Jahre verlängert, damit ab 2020 sowohl Rat als Bürgermeister gleichzeitig gewählt werden können.

Duisburg jedoch weicht von diesem Zeitplan wegen der Ab- und Neuwahl im Vorjahr ab. Die Amtszeit von OB Sören Link dauert bis 2018. Folge: Der Oberbürgermeister, der dann gewählt wird, bleibt einmalig für sieben Jahre im Amt. Erst ab 2025 werden Rat und OB dann gemeinsam gewählt, für je fünf Jahre.

Kein Niederlegungsrecht für OB Link

Ein „einmaliges Niederlegungsrecht“ wie Bürgermeister in anderen Städten, hat OB Link übrigens nicht: Damit beide Wahlen bereits im kommenden Jahr an einem Termin erfolgen können, hat die rot-grüne Landesregierung einen Anreiz für betroffene Bürgermeister im Gesetz verankert: Ihnen wird für die Pension die komplette Wahlperiode angerechnet, wenn sie vorzeitig abdanken. Die Regelung gilt aber nur für Bürgermeister, deren Amtszeit bis maximal Oktober 2015 läuft.