Mit einem eindeutigen Ergebnis endete gestern vor dem Landgericht die zivilrechtliche Auseinandersetzung zwischen den Stadtwerken Duisburg und Branco Barisic, dem Eigentümer der sogenannten „Problemhäuser“ in Rheinhausen. Barisic muss 47.300 Euro an die Stadtwerke zahlen.
Das Versorgungsunternehmen hatte den Eigentümer der zu traurigem Ruhm gelangten Häuser an der Beguinenstraße und In den Peschen auf Zahlung von 52.000 Euro verklagt. Die Summe war zwischen 2009 und 2013 in den Immobilien Barisics aufgelaufen, zu denen auch Häuser im Hochfelder Rotlichtmilieu gehören.
Etwa die Hälfte des Betrages entfiel auf Gemeinschaftsstrom, Wasser und Fernwärme, der Rest auf viele kleine Rechnungen von Gas- und Wasserzählern einzelner Wohnungen. Das Gericht gab der Klage gestern in vollem Umfang statt, wobei lediglich rechnerische Ungenauigkeiten korrigiert wurden.
In einigen Fällen, in denen die Wohnungsverwaltung Barisics signalisiert hatte, die Energie- und Wasserkosten für einzelne Wohnungen nach der Abmeldung der bisherigen Mieter zu übernehmen, war die Sache für das Gericht eh klar. In vielen weiteren Fällen, in denen es nach der Abmeldung der bisherigen Mieter keine Reaktion gab, aber weitere Kosten angefallen waren, verwiesen die Richter auf die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes: Danach steht ein Vermieter grundsätzlich gegenüber dem Versorger in der Pflicht, wenn sich der Mieter abgemeldet hat und weiter Energie und Wasser entnommen werden.
Barisic hatte sich durch seine Prozessvertreter damit zu rechtfertigen versucht, die Schuld liege bei einer privaten Wohnungsverwaltungsgesellschaft. Die Stadtwerke hätten es versäumt, ihn zu warnen und ihn in die Schuldenfalle tappen lassen.
Diese Argumente ließen die Richter nicht gelten: Es sei Aufgabe des Eigentümers, nicht der Stadtwerke, s für eine funktionierende Wohnungsverwaltung zu sorgen. Mit der selben Begründung wies die Zivilkammer eine Gegenklage Barisics ab, der 50.000 Euro Schadenersatz gefordert hatte.