Hamborn. Der Trend hin zu Wettbüros und Spielstuben in Marxloh und rund um den Hamborner Altmarkt ist ungebrochen. Stadtplanern sind sie aber ein Dorn im Auge. Zwar zahlen ihre Betreiber höhere Mieten als andere Gewerbetreibende. Aber gerade dadurch verdrängen sie Gastronomie und Einzelhandel
Der Trend hin zu Wettbüros und Spielstuben in Marxloh und rund um den Hamborner Altmarkt ist ungebrochen.
Stadtplanern sind sie aber ein Dorn im Auge. Zwar zahlen ihre Betreiber höhere Mieten als andere Gewerbetreibende. Aber gerade dadurch verdrängen sie Gastronomie und Einzelhandel, bringen stattdessen nächtliche Unruhe in die Viertel.
Immer wieder wird daher die Bezirksvertretung Hamborn mit dem Thema beschäftigt. Und da wunderte sich diesmal die CDU-Fraktion, dass sie einer Veränderungssperre für den Bereich zwischen Richterstraße, Altmarkt, Alleestraße und Reichenberger Straße zustimmen sollte, um weiteren solcher Betriebe einen Riegel vorzuschieben.
„Das Wettbüro, um das es geht, ist doch schon längst eröffnet“, stellte CDU-Sprecherin Silke Wormuth kopfschüttelnd fest. „Was nützt da noch die Veränderungssperre?“, wollte sie wissen.
Ein Vertreter der Baubehörde war in der Sitzung nicht anwesend. Und so stellte Bezirksamtsleiter Hans-Jürgen Nattkamp auf seiner letzten Sitzung eine Vermutung an: „Es kann sein, dass bauordnungsrechtlich eine Genehmigung erteilt wurde“, erklärte er vielsagend. Damit gaben sich schließlich alle Bezirksvertreter zufrieden und stimmten der Veränderungssperre ohne Gegenstimme zu.
Eine Nachfrage beim Pressereferat der Stadt ergab: Für das Grundstück Hamborner Altmarkt 7 wurde 2013 der Antrag gestellt, ein Ladenlokal zum Wettbüro umbauen zu dürfen.
Ein Wettbüro, so Pressesprecher Peter Hilbrands, stelle eine so genannte Vergnügungsstätte dar. Um sie wegen der genannten negativen Entwicklungen dort zu verhindern, sei das Baugesuch zunächst für ein Jahr zurückgestellt worden. Eine weitere Aufschiebung sei nur mittels Veränderungssperre möglich. Die muss vom Rat der Stadt als Satzung beschlossen werden.
Was in der Zwischenzeit dort eröffnet worden sei, so Hilbrands, sei eine Wettannahmestelle. Solche bloßen Annahmestellen seien aber keine Vergnügungsstätten.
Zusammenlegung mit Gastronomie soll verhindert werden
Folglich habe man die auch nicht verhindern können. Ein Wettbüro entstehe daraus erst durch die beabsichtigte räumliche Zusammenlegung der Wettannahmestelle und der daneben befindlichen Gastronomie. Und das werde mit Hilfe der Veränderungssperre nicht möglich sein.
Mit einer ähnlichen Taktik verhindert man in Walsum seit Jahren ein geplantes Wettbüro.