Duisburg. Nach Jahren der Arbeitslosigkeit hat Benno L. nun endlich einen Vollzeitjob in Aussicht. Für die Kostenübernahme der Prüfung beantragte er beim Jobcenter einen Bildungsgutschein. Den kann ihm das Jobcenter aber nicht ausstellen, das Kontingent für seinen Arbeitsbereich ist bereits erschöpft.

Benno L.* gilt als Langzeitarbeitsloser. Nun hat er endlich durch endlose Bewerbungen und eigene Bemühungen eine Arbeitsplatz als Luftsicherheitskontrollkraft am Flughafen in Düsseldorf als Vollzeitjob in Aussicht. Doch daraus wird voraussichtlich nichts werden, weil das Jobcenter ihm keinen Bildungsgutschein ausstellen kann.

„Das Kontingent für diese Sparte ist für dieses Jahr erschöpft“, bestätigt die Pressesprecherin des Jobcenters, Katrin Hugenberg. Dabei erfüllt Benno L. alle Voraussetzungen, wie er sagt, und hat auch alle Unterlagen beisammen. „Und sogar eine schriftliche Übernahme-Garantie, wenn ich die noch ausstehenden Prüfung erfolgreich absolviere. Und genau darin liegt das Problem.“

Mittel seien erschöpft

Voller Vorfreude sei er letzte Woche zum Jobcenter gegangen, um mit seiner neuen Sachbearbeiterin zu sprechen und einen „Bildungsgutschein“ für die Kostenübernahme der Prüfung zu beantragen, „womit ja überall Werbung gemacht wird, um Arbeitslose zu fördern, damit diese in Beschäftigung kommen.“

Um so bitterer war für ihn die Nachricht, dass dies nicht möglich sei, weil die Mittel erschöpft seien.

„Somit kann ich die Arbeitsstelle, welche eigentlich sehr gut und auch noch in Vollzeit ist, vergessen und werde die nächsten 10 Jahre noch von Hartz IV abhängig sein. Ist das nicht toll...?“ schrieb er an die WAZ. „Der Witz daran ist, dass ich vor einem Monat noch einen Vermittlungsgutschein im Wert von 2000€ bekommen habe, weil ich eine Stelle als Lagerhelfer in Aussicht hatte. Die aber nur in Teilzeit.“

Einmal jährlich wird ein Bildungszielplan erstellt

Warum das Jobcenter nur bestimmte Kontingente für Berufsausbildungen oder Qualifizierungen hat, erklärt Katrin Hugenberg: „Einmal im Jahr wird eine Bildungszielplanung erstellt. Sie legt fest, in welchen Berufen Maßnahmen sinnvoll sind, weil sie vom Duisburger Arbeitsmarkt nachgefragt werden.“

Um die Bildungszielplanung zu erstellen, setzten sich zur Mitte des Jahres die Arbeitsvermittler mit dem Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit zusammen. Als Basis dienen die gemeldeten und nur schwer zu besetzenden freien Stellen. Daraus entwickeln die Fachleute die Planungen, wie die Mittel der Bundesagentur für Arbeit am sinnvollsten eingesetzt werden sollten, um die Kräftenachfrage auf dem Arbeitsmarkt zu befriedigen.

1100 Qualifizierungs- und Umschulungsmaßnahmen

So sah die Bildungszielplanung, die auch auf den Internetseiten des Jobcenters veröffentlich wird, für das laufende Jahr über 1100 Qualifizierungs- und Umschulungsmaßnahmen vor. 270 davon führen zu einem anerkannten Berufsabschluss. Der weitaus größte Teil dient jedoch der Weiterqualifizierung bzw. Fortbildungen. Dort finden sich auch 90 Maßnahmen für den Wach- und Sicherheitsdienst, also jenem Bereich, in dem auch Benno L. einen Job gefunden hat.

Dass es im Einzelfall durch die Kontingentierung zu Härten kommen kann, ist auch dem Jobcenter klar. „Aber wenn wir in dem einen Bereich einen Bildungsgutschein mehr ausgeben, müssen wir ihn in einem anderen Bereich streichen.“ Zudem gebe es für den Bereich des Sicherheitsdienstes Arbeitslose mit entsprechender Qualifikation.

Benno L. bleibt somit nur die Möglichkeit, gegen die Ablehnung Widerspruch einzulegen und es letztlich juristisch klären zu lassen.