Duisburg. Kontakte, Partys, Maskenpflicht, Sport und Feste – in Duisburg hat sich wieder einiges bei den Corona-Regeln geändert. Was ab Samstag gilt.

Es ändert sich – mal wieder – etwas bei den Corona-Regeln. Denn: Duisburg ist im Stufenmodell der Coronaschutzverordnung NRW von der Inzidenzstufe 0 in die Inzidenzstufe 1 abgerutscht (wir berichteten). Grundlage dafür sind die vom Robert-Koch-Institut (RKI) gemeldeten Inzidenzwerte. Da das RKI vom 22. Juli bis 28. Juli acht Mal in Folge eine Sieben-Tage-Inzidenz über der 10er-Marke übermittelte, erfolgt nun zum Samstag, 31. Juli, die Rückstufung.

Doch was bedeutet das für das alltägliche Leben? Einige moderate Verschärfungen sind bereits am Montag in Kraft getreten, da dort das Land NRW in die Inzidenzstufe 1 zurückgestuft wurde. Nun kommen für Duisburg auch wieder die Kontaktbeschränkungen hinzu.

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Mit Blick auf die Corona-Regeln wichtig zu wissen: Vollständig Geimpfte und Genesene sind laut Corona-Schutzverordnung mit negativ Getesteten gleich gestellt. Ein negativer Corona-Schnelltest von einer offiziellen Stelle ist in Duisburg 48 Stunden gültig, da die Inzidenz unter der 100er-Marke liegt. Schnelltest-Terminbuchungen sind unter anderem unter du-testet.de buchbar. Kinder bis zum Schuleintritt sind von der Testerfordernis ausgenommen.

Inzidenzstufe 1 in Duisburg: Das sind die aktuellen Corona-Regeln

In dieser Übersicht finden Sie die wichtigsten Vorgaben der Coronaschutzverordnung für die Inzidenzstufe 1:

Kontaktbeschränkungen: Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung für Angehörige aus fünf Haushalten erlaubt. Außerdem sind Treffen im öffentlichen Raum für 100 Personen mit negativem Test aus beliebig vielen Haushalten möglich.

In Innenräumen gilt auch in Duisburg wieder eine generelle Maskenpflicht.
In Innenräumen gilt auch in Duisburg wieder eine generelle Maskenpflicht. © FUNKE Foto Services | Tanja Pickartz

Maskenpflicht: Es gilt wieder eine generelle Maskenpflicht in Innenräumen. Und zwar nicht nur im Öffentlichen Nahverkehr, im Einzelhandel und in Arztpraxen, sondern etwa auch in Gaststätten, Museen, Zoos, bei Gottesdiensten, Versammlungen und bei der Erbringung körpernaher Dienstleistungen. Verpflichtend muss auch in Duisburg dann mindestens eine medizinische Maske getragen werden.

Einzelhandel: Bis auf die Maskenpflicht gibt es für den Einzelhandel weiter keine Beschränkungen.

Gastronomie: Da die Landesinzidenz unter 35 liegt, können Außen- und Innengastronomie ohne vorherige Tests genutzt werden. Eine einfache Kontaktverfolgung ist Pflicht.

Sport: Da die Landesinzidenzstufe 1 gilt, ist Sport generell ohne Negativtestnachweis zulässig, gegebenenfalls mit Mindestabstand. Hochintensives Ausdauertraining (Indoor-Cycling etc.) ist innen mit bis zu 15 Personen erlaubt. Außen sind über 1000 Zuschauer möglich (maximal 33 Prozent der Gesamtkapazität). Innen sind bis zu 1000 Zuschauer (ebenfalls maximal 33 Prozent der Kapazität) möglich. Voraussetzung sind dort Testpflicht, ein Sitzplan sowie eine Sitzordnung nach Schachbrettmuster. Ab 1. September kommt hinzu: Sportfeste sind ohne Personenbegrenzung mit genehmigtem Konzept (mit negativen Tests) erlaubt.

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Kultur: Veranstaltungen außen und innen, Theater, Oper, Kinos sind mit bis zu 1000 Personen möglich, sofern ein Sitzplan, ein negativer Test sowie eine Sitzordnung nach Schachbrettmuster vorhanden sind. Nicht berufsmäßiger Probenbetrieb innen mit Gesang/Blasinstrumenten kann mit 30 beziehungsweise 50 Personen stattfinden, wenn ein negativer Test vorliegt. Ab 1. September gilt außerdem: Musikfestivals können mit bis zu 1000 Zuschauern durchgeführt werden, Tests und ein genehmigtes Konzept sind die Bedingungen.

Freizeit: Freibäder dürfen weiter ohne Test öffnen, Bei Bordellen gilt eine Testpflicht. Clubs und Diskotheken mit Außenbereichen dürfen für bis zu 100 Personen öffnen, sofern negative Tests vorliegen. Zusatzregel ab 1. September: Wenn die Landesinzidenz unter 35 liegt, dürfen Clubs und Diskotheken den Innenbereich ohne Personenbegrenzung öffnen. Voraussetzung sind dann negative Tests und ein genehmigtes Konzept.

Private Veranstaltungen (ohne Partys): Private Veranstaltungen sind im Freien mit bis zu 250 Gästen und innen mit bis zu 100 Gästen möglich. Voraussetzung: negativer Testnachweis und sichergestellte einfach Rückverfolgbarkeit; keine Maskenpflicht draußen und drinnen am Tisch, wenn die besondere Rückverfolgbarkeit sichergestellt ist.

Partys: Partys sind außen mit bis zu 100 Gästen und innen mit bis zu 50 Gästen ohne Abstand möglich, auch hier besteht Testpflicht.

Tagungen und Kongresse: Tagungen und Kongresse sind außen und innen mit bis zu 1000 Teilnehmern bei Testpflicht erlaubt.

Beherbergungen und Tourismus: Übernachtung und die volle gastronomische Versorgung für Gäste sind weiterhin erlaubt. Busreisen sind ohne Kapazitätsbegrenzung möglich, wenn alle Teilnehmer aus Regionen mit Inzidenzwerten von unter 35 kommen.

Außerschulische Bildung: Außerschulische Bildungsangebote sind bei ausreichender Belüftung ohne Maske an einem festen Sitzplatz erlaubt. Weil auch die Landesinzidenz unter 35 liegt, entfällt die Vorgabe eines negativen Testnachweises beziehungsweise des beaufsichtigten Selbsttests. Für Angebote mit Gesang gilt dies nur, wenn ein Mindestabstand von zwei Metern eingehalten oder eine Maske getragen wird.

Kinder- und Jugendarbeit: Gruppenangebote sind innen mit 30 und außen mit 50 Menschen ohne Altersbegrenzung und ohne Test möglich.

Große Festveranstaltungen: Ab 27. August sind Volksfeste, Schützenfeste, Stadtfeste etc. erlaubt - wenn die Landesinzidenz weiter unter 35 liegt auch, ohne Personenbegrenzung und Testpflicht.

>>Keine städtischen Maßnahmen geplant

  • Über die Landesregelungen hinaus plant der Krisenstab der Stadt nach eigenen Angaben derzeit keine Maßnahmen.
  • Neben Duisburg befinden sich unter anderem auch Bochum, Krefeld und Oberhausen in der Inzidenzstufe 1.
  • Eine Übersicht über weitere Vorgaben und alle Punkte der Stufen 0 bis 3 finden Sie auf www.mags.nrw.