Duisburg. Ein junger Duisburger musste sich hinknien, ein 25-Jähriger hielt ihm eine Waffe an den Kopf. Prozess um die Scheinhinrichtung ist nun beendet.
Unter einem Vorwand wurde ein junger Rumelner am 7. Mai 2021 in ein Waldstück an der Duisburger Stadtgrenze gelockt. Dort zwang man ihn wie bei einer vermeintlichen Hinrichtung auf die Knie und hielt ihm eine Pistole an den Kopf. Das war zwar nur eine täuschend echt aussehende Schreckschusspistole, obendrein ungeladen. Das Urteil gegen zwei 25 und 24 Jahre alte Duisburger fiel nach mehrtägiger Verhandlung vor dem Landgericht am König-Heinrich-Platz dennoch deutlich aus.
Bei der Tat war es um Geld aus kleinen Drogengeschäften gegangen. Angeblich 600 Euro schuldete der Geschädigte dem 25-jährigen Hauptangeklagten. Um den Forderungen Nachdruck verleihen zu können, hatte der sich zuvor vom Mitangeklagten die Waffe geben lassen. Der Mitangeklagte filmte das Geschehen, das bei dem Zeugen zwischenzeitlich Todesangst auslöste.
Verteidiger forderten vergeblich Bewährungschance für Duisburger
Vergeblich hatten die Verteidiger darauf hingewiesen, dass ihre Mandanten doch nur „dumme Jungens“ seien, die einen bedauerlichen Fehler gemacht hätten. Die 1. Große Strafkammer hielt den Angeklagten zwar zu Gute, dass sie keine echte Waffe verwendet hatten, Geständnisse ablegten und dem Geschädigten im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs 3000 beziehungsweise 750 Euro Schmerzensgeld zahlten.
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Doch das Gericht hielt die zynische Tat für zu gravierend, um dem 25-Jährigen noch eine Bewährungschance zu geben. Zumal der Angeklagte bereits vorbestraft war. Er muss für zweieinhalb Jahre hinter Gitter.
Filmender Mitangeklagter wurde wegen Beihilfe verurteilt
Der 24 Jahre alte Hobby-Filmer wurde zwar nur wegen Beihilfe zur schweren räuberischen Erpressung verurteilt. Da er allerdings obendrein mit knapp 150 Gramm Marihuana erwischt worden war und dabei eine Waffe – eben jene Schreckschusspistole – im Spiel war, kam auch noch eine Verurteilung wegen bewaffneten Handeltreibens hinzu. Das Landgericht verurteilte den 24-Jährigen zu zwei Jahren und neun Monaten Gefängnis.
Einem dritten Angeklagten, der ebenfalls bei der Tat dabei war, war zu Beginn des Verfahrens unterlassene Hilfeleistung vorgeworfen worden. Doch das Verfahren gegen den Heranwachsenden war bereits an der vorhergehenden Verhandlungstage ohne Auflagen eingestellt worden.