Duisburg-Wedau. Das Jobcenter Duisburg finanziert zwei Platzwarte beim ETuS Wedau. Wie die einstigen Langzeitarbeitslosen über das Teilhabechancengesetz denken.

Durch das Teilhabechancengesetz haben laut Jobcenter in Duisburg rund 860 Langzeitarbeitslose eine neue Stelle gefunden. Mit Johann Piel (56) und Christian F., der seinen vollen Namen nicht in der Zeitung lesen möchte, arbeiten zwei davon beim ETuS in Wedau. Sie halten die 25.000 Quadratmeter große Platzanlage in Schuss, zu der auch Tennisplätze und eine hochmoderne Schießhalle gehören.

Zu ihrem Aufgabengebiet gehört die Pflege des großen Rasenplatzes, der Bäume und Sträucher und von allem, was zu einer Freiluft-Sportanlage dieser Größenordnung gehört. Christian F. ist nach einer Umschulung zum Haustechniker auch bei technischen Reparaturen gefragt. Diese Maßnahme war für ihn notwendig, nachdem er wegen eines schweren Bandscheibenschadens in seinem ursprünglichen Beruf als Garten- und Landschaftsbauer nicht mehr arbeiten konnte.

Duisburger war früher „Ein-Euro-Jobber" beim ETuS Wedau

Sein Kollege und er kannten den ETuS bereits vorher. Christian F. hat den Sportverein während seiner langen Arbeitslosigkeit ehrenamtlich unterstützt, Johann Piel wurde als „Ein-Euro-Jobber“ des Öfteren auf dem Gelände an der Masurenallee eingesetzt.

Mit dem Teilhabechancengesetz aus dem Jahr 2019 eröffneten sich für beide neue Perspektiven. Der Erfolg des Gesetzes wird nach Ende einer Fünf-Jahres-Frist 2024 überprüft, ein Weiterführen ist danach durchaus möglich.

Arbeitgeber, die auf diese Weise Langzeitarbeitslosen die Chance bieten, einer festen beruflichen Tätigkeit nachzugehen, erhalten hohe Lohnzuschüsse vom Jobcenter. In den ersten beiden Beschäftigungsjahren betragen die Zuschüsse 100 Prozent, in jedem weiteren Jahr werden die Zuschüsse um jeweils zehn Prozentpunkte gekürzt. Die maximale Förderdauer beträgt fünf Jahre.

ETuS Wedau ist als Sporclub nicht an Tarifverträge gebunden

Jobcenter-Teamleiter Michael Synowczyk sieht das Gesetz positiv: „Das ist eine echte Chance für viele Langzeitarbeitslose, einen Fuß in die Tür zu bekommen.“ Er weist auch darauf hin, dass es sich dabei um eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit handelt, ein Aspekt, der für die Arbeitnehmer sehr wichtig sei.

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Geschäftsführer Frank Böttcher berichtet von einem Treffen im Berliner Arbeitsministerium, bei dem um die Basis für die zu zahlenden Löhne gerungen wurde: „Da war viel Überzeugungsarbeit notwendig, um zu vermitteln, dass die Tariflöhne in den einzelnen Branchen herangezogen werden anstatt des vom Ministerium angedachten Mindestlohns.“

Davon profitieren die Menschen, die in Betrieben mit Tarifbindung eingesetzt werden. Die beim ETuS beschäftigten früheren Arbeitslosen haben davon jedoch nichts, wie Böttcher eingestehen muss: „Vereine sind ja an keine Tarifverträge gebunden, da gilt nun wieder der Mindestlohn als Berechnungsgrundlage.“

Solide Arbeitsmöglichkeit bei Wedauer Sportverein

Aber auch in dem Fall kommen auf den Verein Lohnkostenzuschüsse zu, die schwer zu stemmen sind. Die ETuS-Vorsitzende Manuela Schülpen will aber „Lösungen finden, denn wir haben ja auch den sozialen Aspekt im Auge und arbeiten ganz bewusst mit dem Jobcenter zusammen“.

Klar, Christian F. hätte aus finanziellen Gründen gerne in einem Betrieb gearbeitet, der Tariflohn zahlt: „Das ist schon ein großer Unterschied.“ Der Buchholzer ist dennoch froh, dass er in Wedau diese feste Stelle bekommen hat: „So haben der Tag und die Woche wieder eine geregelte Struktur, ich zahle in die Sozialversicherung ein und habe vielleicht eine Chance, eine Anschlussbeschäftigung zu finden.“

Der frühere Tierpfleger Johann Piel freut sich auch über die solide Arbeitsmöglichkeit beim Wedauer Sportverein. Er hat immerhin auch eine Familie zu ernähren: „Neben dem Arbeitslohn erhalte ich noch eine Aufstockung vom Jobcenter. So komme ich schon über die Runden, ich möchte mich nicht beklagen.“

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• Wer als Arbeitgeber Langzeitarbeitslosen sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsmöglichkeiten bietet, erhält bis zu fünf Jahre Lohnkostenzuschüsse. Die Bedingungen gelten für die Einstellung „arbeitsmarktferner Personen“, die bereits seit vielen Jahren Leistungen der Grundsicherung erhalten und über 25 Jahre alt sind. In den ersten beiden Beschäftigungsjahren betragen die Zuschüsse 100, danach 90, 80 und 70 Prozent. Der Lohnkostenzuschuss bemisst sich für tarifgebundene und tariforientierte Arbeitgeber nach dem gezahlten Arbeitsentgelt, für andere Arbeitgeber nach dem gesetzlichen Mindestlohn.

• Weitere Informationen: Jobcenter Duisburg, 0203 348341258 oder jobcenter-Duisburg-Team424@jobcenter-ge.de