Duisburg. Die Maskenpflicht entfällt in Gebäuden der Stadt. Eine weitere Neuerung: Das Gesundheitsamt ordnet keine Isolation für Infizierte mehr an.
Die meisten Dienststellen der Stadtverwaltung mit Publikumsverkehr sind zwar nicht nur an Christi Himmelfahrt, sondern auch am Freitag darauf (27. Mai) geschlossen, aber die neueste Corona-Lockerung gilt nunmal „ab Donnerstag, 26. Mai“. Ab dann entfällt offiziell die Maskenpflicht in Gebäuden der Stadtverwaltung und bei städtischen Veranstaltungen.
freilich auch in den Tagen danach: Ab Donnerstag, 26. Mai, entfällt offiziell die Maskenpflicht in Gebäuden der Stadtverwaltung und bei städtischen Veranstaltungen.
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Diesen Schritte erlaube laut städtischer Mitteilung der Ablauf der Corona-Arbeitsschutzverordnung in NRW; er sei zudem wegen der weiter sinkenden Infektionszahlen möglich. Aber: „Dort, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, empfehlen wir weiterhin das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.“
PCR-Test: Infizierte müssen sich selbstständig in Isolation begeben
Eine weitere Neuerung gibt es beim Vorgehen des Gesundheitsamtes: Entsprechend der Corona-Test-Quarantäne-Verordnung müssen sich Personen mit einem positiven Antigen-Schnelltest-Ergebnis selbstständig in Isolation begeben. Bislang hat das Gesundheitsamt für Personen mit einen positiven PCR-Nachweis eine Isolation angeordnet. Aber: „Ab Mittwoch, 1. Juni, wird jedoch auch hier, analog zum Verfahren bei positiven Schnelltests, keine Anordnung mehr erfolgen.“
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Infizierte Personen müssen sich somit nach einem positiven Schnell- und PCR-Test selbstständig in Isolation begeben.
Die Stadt erläutert: „Die Dauer der Isolation beträgt für Infizierte zehn Tage ab dem positiven Ergebnis der Testung. Die Isolation kann frühzeitig am fünften Tag durch einen negativen Schnelltest beendet werden. Bei der Zählweise gilt der Tag der (positiven) Testung als Tag null. Einen Nachweis über den Genesenen-Status erhalten Infizierte bei Vorlage eines positiven PCR-Tests in Apotheken.“
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