Dortmund/Hamm..
Freudentag für Andreas Kossak: Der Continental-Mitarbeiter war gegen seine Kündigung vor Gericht gegangen – und hatte Erfolg. Das Landesarbeitsgericht Hamm erklärte die betriebsbedingte Kündigung des Dorstfelder Unternehmens für unwirksam.
Für Andreas Kossak, Anlagenbetreuer und IG Metall-Vertrauensmann bei Continental Automotive (früher VDO), hat sich der Kampf um seinen Arbeitsplatz gelohnt: Das Landesarbeitsgericht in Hamm entschied am Mittwoch (28. Juli 2010), dass die betriebsbedingte Kündigung des engagierten Arbeitnehmers im Zusammenhang mit Produktionsverlagerungen ins Ausland unwirksam ist und der 44-Jährige über den 31. Juli hinaus beschäftigt werden muss.
Unmittelbar nach dem Urteil klatschten die zahlreichen Zuhörer Beifall, den Mitstreitern des Klägers standen Freudentränen in den Augen. Auf der Arbeitgeberseite herrschte sichtlich Sprachlosigkeit, denn dieses Urteil war so nicht zu erwarten, da der ehemalige Betriebsratsvorsitzende Gerhard Bieletzki in seiner gestrigen Zeugenvernehmung die vom Unternehmen vorgelegten Zahlen und Fakten zum Arbeitsplatzabbau als „umfassend und beanstandungsfrei“ lobte.
Er galt als unbequem
Doch im Fall Kossack, der nach der Betriebsverlagerung nicht in eine Transfergesellschaft gewechselt ist, sondern auf seine Arbeitnehmerrechte pochte, hat nach Ansicht der 2. Kammer des LAG das Unternehmen die Frage der Weiterbeschäftigungsmöglichkeit nicht ernsthaft und überzeugend dargelegt. Die betriebsbedingte Kündigung hat somit keinen Bestand.
Für Kossack und seine Unterstützer war schon immer klar: Die Kündigung war politisch motiviert, weil Kossack als IG Metall-Vertrauensmann und im Jahr 2008 als Streiksprecher als unbequem galt, den man mit der Auslagerung von Betriebsteilen geräuschlos loswerden konnte.
Keine Revision
Der Streik vor zwei Jahren richtete sich gegen die Unternehmensentscheidung, die Abteilung Sensorik nach Tschechien, Ungarn und China komplett zu verlagern. Durch den Widerstand der Beschäftigten blieb jedoch ein Teil der Arbeitsplätze in Dortmund erhalten. Eine Weiterbeschäftigung für Andreas Kossack schloss Continental jedoch aus und sprach die Kündigung aus.
Der morgige Freitag wäre sein letzter Arbeitstag gewesen. Doch das gestrige LAG-Urteil, gegen das eine Revision nicht zugelassen wurde, sichert erst einmal Kossack die berufliche Existenz. (AZ: 2 Sa 14/10)