Dortmund. Gunter Kleine vom Evinger Gartenverein Am Bauernkamp sieht nicht ein, dass Kleingärtner außerhalb der Saison auf Wegen in ihren Anlagen Schnee schippen müssen. Er bittet die Politik um eine Befreiung vom Winterdienst.
Wenn es um die weiße Pracht geht, gibt es rechtlich einige Grauzonen. Etwa da, wo es den Winterdienst auf Wegen innerhalb von Kleingartenanlagen betrifft. Muss der Gartenverein diese räumen, auch wenn die Saison gegen Ende Oktober im Wesentlichen abgeschlossen wurde? Wer ist für den Schnee-Einsatzplan zuständig, jeder Inhaber einer Parzelle oder der Vorstand? Was ist mit Schildern wie „Kein Winterdienst“, „Eingeschränkter Winterdienst“ oder „Betreten auf eigene Gefahr“?
Im Prinzip lautet die klare Antwort, die der Generalpachtvertrag zwischen der Stadt Dortmund und den 98 Gartenvereinen vorgibt: Ja, auch im Winter müssen die Hauptwege in einer Kleingartenanlage – anders als es beispielsweise in Bonn geregelt ist – geräumt werden.
Antrag des Vereins Am Bauernkamp
Das allerdings missfällt Gunter Kleine, Schriftführer beim Evinger Gartenverein Am Bauernkamp. Im Frühjahr 2012 hatte er bei einer Mitgliederversammlung des Stadtverbandes Dortmunder Gartenvereine (Nord) den Antrag eingereicht, dass die Schneeräumpflicht entfallen soll. „Das betrifft nur die Wege in der Anlage, an der Anliegerpflicht außerhalb gibt es nichts zu rütteln“, sagt Kleine, der sich seit dem „verrückten“ Winter 2010/11 und angesichts vieler Schilder mit dem Thema beschäftigt hatte.
Dortmund im Schnee
Es sei im Sinne vieler Gartenvereinsvorstände, dass die Räumpflicht entfällt. „Wir müssten sonst Einsatzpläne erstellen und von 7 bis 20 Uhr die Wege freiräumen, was meines Wissens eh keiner in Dortmunds Kleingartenanlagen macht“, so Kleine. Teils weite Anfahrten außerhalb der Saison, das hohe Durchschnittsalter (am Bauerkamp 62 Jahre), zudem die Räumpflicht vor der eigenen Haustür: „Zusätzlich ist diese Schneeräumpflicht nicht zu bewältigen, zumal wir als Vorstände ehrenamtlich aktiv sind.“
Kleine nun auf die Politik
Laut Kleine beauftragten etwa 180 Kleingärtner ihre Stadtverbandsvorsitzende Edelgard Möller, bei der Verwaltung den Generalpachtvertrag abzuändern. Ohne Erfolg: Das Rechtsamt lehnte dies ab. „Frau Möller hat sich aber von Anfang an nicht so richtig für dieses Anliegen stark gemacht“, beklagt Kleine eine vermeintlich zögerliche Haltung. „Ich hatte den Eindruck, dass sie diese Änderung nicht will.“
Daher hofft Kleine nun auf die Politik und stellte den Antrag beim Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden. Der soll sich am 5. Februar 2013 mit der Befreiung vom Winterdienst in Kleingartenanlagen befassen. Zudem heißt es in der Vorlage: „Im Winter ist deshalb der öffentliche Zugang bei Schnee und Eisglätte untersagt.“
Genau dies gibt vorab dem Ausschuss-Vorsitzenden Wolfram Frebel zu denken. „Was ist mit den Vereinsheimen, die im Winter für Feiern oder zum gemeinsamen Gucken von Fußballspielen genutzt werden? Dafür etwa müsste man doch die Wege räumen lassen.“
Keiner da – keine Räumpflicht
Generell hat er Verständnis für das Anliegen: Wenn keiner auf Wegen in Anlagen unterwegs ist, muss auch nicht geräumt werden, das könnten Kleingärtner mit Schlüsselgewalt eventuell privatrechtlich regeln, sofern es sich um abgeschlossene Gebiete handelt. Dann könnten womöglich auch Schilder wie „Kein Winterdienst“ von der Haftung befreien, wobei die rechtliche Grundlage solcher Hinweise nicht ganz einfach sei. „Schwierig wird es zudem, wenn Leute, wie etwa aus der Walther-Kohlmann-Straße, die Wege durch Gartenanlagen als Abkürzung nehmen.“ Noch eine Grauzone, wenn weißer Schnee liegt.