Dortmund..

Die Massenschlägerei im S-Bahn-Tunnel an der Hohen Straße, bei der ein 40-Jähriger in der Nacht zum 17. Mai 2009 nach einem BVB-Spiel lebensgefährlich verletzt wurde, hat ab dem 7.Oktober ein Nachspiel im Landgericht. Angeklagt sind elf Borussen-Fans, denen die Staatsanwaltschaft gemeinschaftliche, gefährliche Körperverletzung vorwirft.

Da die jungen Männer zwischen 19 und 26 Jahren alt sind und somit ein Teil als Heranwachsende gilt, wird der Fall vor der 31. Großen Jugendstrafkammer verhandelt. Bisher sind 15 Prozesstage vorgesehen, mit einem Urteil wird nicht vor Februar 2011 gerechnet. Was genau geschah in jener Nacht nach dem 6:0-Sieg gegen Arminia Bielefeld in dem S-Bahn-Tunnel an der Hohen Straße /Ecke Sonnenstraße? Welchem Angeklagten ist welcher Tatbeitrag zuzuordnen? Schwierige Fragen, mit denen sich das Gericht auseinandersetzen muss. Fünf Angeklagten wird gefährliche Körperverletzung vorgeworfen, sechs müssen sich wegen Beihilfe verantworten. Zu ihnen gehört auch ein bisher unbestrafter Student, der von dem Dortmunder Rechtsanwalt Martin Habig verteidigt wird.

„Es gibt keinen Hinweis auf einen rechtsradikalen Hintergrund“, erklärt Habig übereinstimmend mit der Staatsanwaltschaft. Auch über die Motivation tappe man bis jetzt im Dunkeln. Laut Anklage kam es zunächst zwischen drei Männern aus der großen Clique der Angeklagten, die zum Teil aus der Fan-Kneipe „Lenzstuben“ und drei betrunkenen Passanten zum Streit. Unter den Passanten war auch das Opfer, ein Deutsch-Türke. „Die Drei hatten mit dem Fußballspiel nichts zu tun.“

Ein Wort habe das andere gegeben, Fäuste seien geflogen – doch trotzdem habe sich die Situation zunächst beruhigt. Laut Staatsanwaltschaft haben dann urplötzlich sämtliche BVB-Anhänger die Drei durch den Tunnel verfolgt. Einer soll sodann versucht haben, dem späteren Opfer die Bierflasche aus der Hand zu schlagen, es folgten laut Anklage massive Schläge ins Gesicht des Deutsch-Türken. Mindestens einer aus der BVB-Clique trat demnach mehrmals auf das am Boden liegende Opfer ein. Für das Opfer ist seitdem nichts mehr so, wie es war: Lauf Staatsanwaltschaft wird der Mann ein Leben lang an den Folgen der Attacke leiden. Unter anderem ist seine Sprachfähigkeit beeinträchtigt, auch hat er Schwierigkeiten beim Gehen.