Dortmund. Mit einem Freispruch endete im Amtsgericht der Prozess gegen einen 30-Jährigen, der laut Anklage in der Nacht zum 28. Juni 2009 den Türsteher der Diskothek „Maquina” am Ostwall verletzt haben soll.
Doch dass der schmächtige Diskogast den höchst eindrucksvoll aussehenden Mann am Eingang tatsächlich mit einem Schlagringgeschlagen hat, konnte ihm auch am zweiten Prozesstag nicht nachgewiesen werden. „Das ist das klassische Problem: Hier standen Aussage gegen Aussage”, erklärte Amtsrichterin Dr. Johanna Heusel. Doch hier gehe es mehr als um den Grundsatz: „Im Zweifel für den Angeklagten.” Während sich die Türsteher gleich mehrmals in Widersprüche verwickelt hätten, halte sie die Aussage des Gastes für glaubwürdig. Mit Blick auf die Anklagebank bemerkte die Richterin: „Dass Sie sich nach dem Streit erst aus dem Staub machten, irgendwo mitten in der Nacht einen Schlagring aufspürten, wiederkommen und einem dieser Riesen einen Hieb ins Gesicht versetzten, das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen.” Auch die Staatsanwaltschaft hatte Freispruch für den bisher unbescholtenehn jungen Mann gefordert.
Diskogast wurde der Eintritt verwehrt
Was unbestitten ist: Es kam damals zum Zoff zwischen den beiden Türstehern und dem Angeklagten. Der Grund: Man wollte ihn nicht hereinlassen, weil es früher schon einmal Ärger gab. Dann, so die Aussage der Türsteher, sei der Gast erst verschwunden und später mit dem Schlagring wieder aufgetaucht. Zu Verletzungen sei es bloß deshalb nicht gekommen, da sie den Kopf wegdrehten. Auffällig jedoch an der Aussage der beiden angeblichen Opfer: „Der Wortlaut war fast genau gleich. Das klang schon sehr abgesprochen”, so Dr. Heusel.
Der Gast hatte von Anfang an behauptet, die Türsteher hätten bei dem Streit plötzlich einen Schlagstock gezogen und ihm dabei eins auf die Rippen gehauen. Was ein weiterer Gast für möglich hält: „Die hatten etwas in der Hand. Und die sind immer aggressiv.”