Dortmund.. Versuchten Mord und schwere Brandstiftung wirft die Staatsanwaltschaft einem Dortmunder (34) vor. Es geht um eine Brandserie im Westen der Stadt.

Ein 34-jähriger Dortmunder soll für eine ganze Serie von Bränden verantwortlich sein. Seit Dienstag steht der Mann deshalb vor dem Landgericht. Die Anklage der Staatsanwaltschaft Dortmund ist lang: Die Ermittler werfen dem 34-Jährigen zwei versuchte Morde in Tateinheit mit schwerer Brandstiftung, sieben versuchte und sechs vollendete mehrheitlich schwere Brandstiftungen vor. Außerdem werden noch drei Diebstähle verhandelt. Über einen Zeitraum von 13 Monaten soll der Feuerteufel sein Unwesen in seinem näheren Wohnumfeld getrieben haben.

Besonders perfide soll der Angeklagte bei seiner vorletzten Tat vorgegangen sein. Am 16. Oktober des vergangenen Jahres soll er 5 Uhr morgens im Keller eines Mehrfamilienhauses an der Borussiastraße Unrat entzündet haben. Einige Tage vor der Brandstiftung soll er die Rauchmelder im Hausflur funktionsunfähig gemacht haben. Die Feuerwehr konnte eine Ausbreitung zum Glück verhindern. Die Einsatzkräfte mussten eine Frau und ihre drei Hunde über die Drehleiter von ihrem Balkon in Sicherheit bringen. Aus einer zweiten verrauchten Dachgeschosswohnung rettete ein Trupp eine weitere Frau über den Flur.

Polizei nimmt Verdächtigen im November 2020 fest

Nach der letzten Tat am 25. Oktober 2020 kam die Polizei dem Mann auf die Schliche. Im November des vergangenen Jahres wurde er festgenommen. Seitdem sitzt er in Untersuchungshaft. In seinen Vernehmungen bei der Polizei hatte er zu den Vorwürfen geschwiegen. Auch beim Prozess-Auftakt sagte der Angeklagte zunächst nichts. Bis Mitte August sind zunächst zehn weitere Verhandlungstage angesetzt. Beobachter gehen davon aus, dass der Prozess noch mindestens bis zum September dauern wird. Die Richter des Dortmunder Schwurgerichts haben mehr als 40 Zeugen geladen.

Diese Taten wirft die Staatsanwaltschaft dem 34-Jährigen in ihrer Anklage vor:

  • In der Nacht vom 22. auf den 23. September 2019 soll der Angeschuldigte über eine Dachluke in eine Kindertagesstätte eingedrungen sein, die Räumlichkeiten durchsucht und circa 100 Euro sowie eine tragbare Stereoanlage entwendet haben. Ferner soll er anschließend in einem Abstellraum gelagertes Spielzeug entzündet haben. Es soll zu Verrußungen gekommen, die die weitere Nutzung der Kita unmöglich machten.
  • Am 17. Januar 2020 soll der Angeklagte im ersten Obergeschoss eines leerstehenden Hauses Unrat entzündet haben. Durch das Feuer soll der Dachstuhl teilweise zerstört worden sein und es entstand ein Sachschaden in Höhe von circa 100.000 Euro.
  • Am 13. März 2020 gegen 3.30 Uhr soll der Angeklagte in einem Fahrstuhl eines Mehrfamilienhauses in Dortmund unter einem Sitzhocker aus Plastik Papier entzündet haben, das Feuer soll sich aber nicht weiter ausgebreitet haben. Unmittelbar im Anschluss soll der Angeklagte im Keller eines weiteren Mehrfamilienhauses Möbel angezündet haben. Das Feuer wurde durch die Feuerwehr gelöscht.
  • Am 17. März 2020 gegen 4.30 Uhr soll der Angeklagte in einem Gewerbegebiet in einen Lkw eingebrochen sein und zwei Ladekabel entwende haben. Anschließend soll er die Laderampe des Lkw geöffnet und die im Innenraum gelagerte Ware entzündet haben, wodurch der Laderaum beschädigt worden sein soll. 
  • Am 8. April 2020 gegen 3 Uhr soll der Angeklagte in einer Gartenlaube Feuer gelegt haben. Die Laube brannte vollständig ab.
  • Am 16. Mai 2020 gegen 4.20 Uhr soll der Angeschuldigte in einem Kellerraum eines Mehrfamilienhauses diverse Gegenstände entzündet haben. Durch den frühzeitigen Einsatz der Feuerwehr soll ein Ausbreiten des Feuers verhindert worden sein. Eine Bewohnerin musste mit dem Verdacht auf eine Rauchgasvergiftung stationär im Krankenhaus behandelt werden.
  • Am 17. Juni 2020 gegen 3.45 Uhr soll der Angeklagte in einem weiteren Mehrfamilienhaus Gerümpel entzündet haben.
  • Am 27. Juli 2020 gegen 1.45 Uhr soll der Angeklagte in einer Kleingartenanlage in zwei Lauben, am 10. September 2020 in einer weiteren Laube Feuer gelegt haben. Die Lauben brannten vollständig nieder. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von circa 15.000 Euro.
  • Am 6. Oktober 2020 soll der Angeklagte in den Kellern von zwei Mehrfamilienhäusern Gerümpel entzündet haben. Die Feuerwehr konnte jeweils eine Ausbreitung verhindern.
  • Am 16. Oktober 2020 gegen 5 Uhr soll der Angeklagte im Keller eines weiteren Mehrfamilienhauses Unrat entzündet haben, nachdem er einige Tage zuvor die Rauchmelder im Hausflur funktionsunfähig gemacht haben soll. Zum Tatzeitpunkt schliefen die Hausbewohner in ihren jeweiligen Wohnungen und waren sich keiner Gefahr für ihr Leben bewusst. Der 34-Jährige soll den Tod der Bewohner des Hauses zumindest billigend in Kauf genommen haben. Die Feuerwehr konnte eine Ausbreitung verhindern.
  • Am 25. Oktober 2020 soll der Angeklagte gegen 1 Uhr in dem Keller eines Mehrfamilienhauses Sperrmüll entzündet haben. Der Angeklagte soll ein Fahrrad in die Kellertür gestellt haben, damit der Rauch ungehindert in das Treppenhaus ziehen konnte. Bei der Kellertreppe des Mehrfamilienhauses handelt es sich um eine Holztreppe, sodass ein erhöhtes Gefährdungspotential bestanden haben soll. Ein weiteres Ausbreiten des Feuers konnte durch die Feuerwehr verhindert werden. Zum Tatzeitpunkt schliefen die Hausbewohner in ihren jeweiligen Wohnungen. Auch in diesem Fall soll der Angeklagte soll den Tod der Bewohner zumindest billigend in Kauf genommen haben. Eine Bewohnerin erlitt eine Rauchgasvergiftung und verblieb eine Nacht stationär im Krankenhaus.
     

(dpa/red)