Bei Veranstaltungen dieser Art werde regelmäßig und mit Vorsatz gegen die Maßnahmen der Corona-Schutzverordnung verstoßen, so die Begründung.

Die Polizei Dortmund hat wegen der jüngsten Ausschreitungen in Kassel eine angekündigte Versammlung von Impfgegnern in der Stadt am Wochenende verboten. Die Ereignisse in Kassel sowie Verstöße bei vorherigen Demonstrationen gegen die Corona-Auflagen in Dresden und Berlin haben zu der Entscheidung geführt, wie die Polizei mitteilte. An dem ursprünglich geplanten Versammlungsort in Dortmund erschienen am Sonntag demnach nur einige Teilnahmewillige und der Anmelder.

Der Beschluss zum Verbot werde unter anderem mit dem gewaltsamen Vorgehen von Protestierern in Kassel gegen Polizeibeamte und Gegendemonstranten begründet. Die Geschehnisse ließen darauf schließen, dass eine friedliche Meinungsäußerung nicht das Ziel der Bewegung sei, erklärte die Polizei. Auch geht sie davon aus, dass Hygienemaßnahmen nicht eingehalten würden. 

„Es ist die Stärke unserer Verfassung, dass kritische Meinungen öffentlich auf Versammlungen friedlich und ohne Waffen geäußert werden können“, erklärte Polizeipräsident Gregor Lange. „Wenn dabei jedoch durch die Versammlung gegen Recht und Ordnung verstoßen wird und eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit vorliegt, ist es unserer Aufgabe, solche Versammlungen zu verbieten“, bekräftigte der Polizeipräsident das Verbot.

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Mehr als 20 000 Menschen hatten nach Polizeischätzung am Samstag in Kassel gegen die Corona-Eindämmungsmaßnahmen demonstriert. Dabei seien die gerichtlich bestätigten Auflagen der Stadt missachtet worden, die eigentlich nur 6000 Teilnehmer zugelassen hatte. Während eines illegalen Demonstrationszuges durch die Innenstadt kam es unter anderem zu gewalttätigen Auseinandersetzungen mit Gegendemonstranten und mit der Polizei.

Die Dortmunder Polizei teilte später am Sonntag mit, die Beamten hätten das Verbot konsequent durchgesetzt und einige Platzverweise erteilt, auch gegen den Anmelder. Eilanträge für zwei weitere Versammlungen seien als Folgeversammlung gewertet und daher ebenfalls verboten worden. (dpa)