Dortmund.. Wegen besonders schwerer Vergewaltigung muss sich seit dem 7. August ein 31-Jähriger vor Gericht verantworten. Er gestand, eine Jugendliche (15) in seiner Wohnung stundenlang vergewaltigt zu haben. Dabei wurden dem Mädchen die Augen verbunden und Handfesseln angelegt.

Sie besuchte ihn arglos in seiner Wohnung in der Innenstadt, schließlich kannte die 15-Jährige den mit 31 Jahren erheblich älteren Mann durch eine gute Freundin. Man unterhielt sich, kam sich näher, sie soll noch seine Tätowierung bewundert haben. Plötzlich, binnen Sekunden, beginnt für das Mädchen ein kaum vorstellbares Martyrium. Die ganze Nacht, bis fünf Uhr früh, wird sie mehrmals vergewaltigt, geschlagen, gefesselt.

Staatsanwältin Stefanie Rößler spricht von besonders erniedrigenden, schmerzvollen Praktiken, von Schlägen mit einem Kabel. Davon, dass die 15-Jährige mit verbundenen Augen mit Handschellen an das Sofa gefesselt wurde. Von Faustschlägen gegen ihren Bauch. Am nächsten Morgen wird das Mädchen ärztlich untersucht, der Körper ist von Prellmarken übersät.

Martyrium hatte um fünf Uhr morgens ein Ende

„Die Anklage ist richtig“, sagt der unscheinbar, ein wenig füllig wirkende Mann auf der Anklagebank der Großen Jugendschutzkammer. Ein kurzer, aber immens wichtiger Satz, erspart er der Jugendlichen damit doch den belastenden Auftritt vor Gericht. „Meine Mandantin hatte sich nach der Tat erst ganz gut gefangen“, sagt Rechtsanwältin Birgit Schwipp, die die Interessen des Mädchens vertritt, am Randes des Prozesses. Der stabile Zustand habe sich dann schlagartig geändert, als die 15-Jährige die Ladung zum Termin erhielt. Zurzeit ist sie in psychiatrischer Behandlung.

Martyrium hatte gegen fünf Uhr morgens ein Ende

Gegen fünf Uhr früh hatte ihr Martyrium damals ein Ende. Da habe bei ihm die Wirkung von Kokain nachgelassen, so jedenfalls behauptet es der Angeklagte: „Ich wurde langsam klar, habe noch mit ihr geredet.“ Zu der Verabredung in seiner Wohnung sei es gekommen, weil man sich im letzten Sommer schon mal näher gekommen sei. „Sie kam so gegen 20.30 Uhr, sagte, sie könnte nicht lange bleiben.“ Man habe sich geküsst, „und dann schlug das relativ schnell um. Ich zog sie an den Haaren, sie ging zu Boden.“ Dass er die 15-Jährige zu all den Dingen, die dann geschahen, mit Gewalt gezwungen hat, dass er ihr dabei erhebliche Schmerzen bereitete, das sei ihm wohl bewusst gewesen. „Ich habe mir damals eingeredet, dass sie das wollte.“

„Anderen Frauen hat das gefallen“

Dann der Satz: „Solche Nächte habe ich mit anderen Frauen schon oft gehabt, denen hat das gefallen.“ Er stehe eben auf „harten Sex“. Worauf der Vorsitzende Richter Ulf Pennig fragte: „Sahen die dann auch so aus wie die Geschädigte?“

Vor der Tat will der Angeklagte, der seine Ehefrau einst wegen einer Gogo-Sängerin verließ und sich selbst als Vizepräsident eines Bandido-Clubs sieht, Kokain und Amphetamine zu sich genommen haben. Der psychiatrische Sachverständige Dr. Reinhold Dannhorn bezeichnet dies als „Partykonsum“ und sieht keinen Anlass zur Annahme einer verminderten Schuldfähigkeit. Drogen haben auch den einst bürgerlichen Lebensweg des 31-Jährigen beendet: Aufgewachsen bei strengen, aber liebevollen Pflegeeltern, machte er Abitur, nahm Klavierstunden. Nach einer kurzen Haftstrafe wegen eines Drogendeliktes jobbte er zunächst als Türsteher und rutschte ins Rotlichtmilieu. Urteil Mitte August.