Zu früh gefreut? Mit dem Vergleichsvorschlag des Dortmunder Arbeitsgerichtes hätte unter den Streit zwischen Ilona Kolberg und ihrem Arbeitgeber, der Continental AG, ein Schlussstrich gezogen werden können. Während die Montagemitarbeiterin jubelte, hielt sich Conti bedeckt.
Im August 2008 hatte Conti der Mitarbeiterin nach 20-jähriger Betriebszugehörigkeit gekündigt. Nicht etwa wegen Rationalisierungsmaßnahmen, sondern krankheitsbedingt. Ilona Kolberg litt an einem Hirn-Aneurysma, war aber aus ärztlicher Sicht wieder arbeitsfähig.
Solidaritätskreis stärkt Kolberg den Rücken
Seitdem klagt Kolberg auf Wiedereinstellung – in der Zwischenzeit war sie unter Vorbehalt weiterbeschäftigt worden. Sie wird vom DGB Rechtsschutz vertreten; ein Solidaritätskreis stärkte ihr zusätzlich den Rücken.
Immer wieder war der Prozess vor dem Arbeitsgericht verschoben worden. Bis zu diesem Vergleichsvorschlag, aus dem der Solidaritätskreis wie folgt zitiert: „(...) Dennoch ist nach vorläufiger Auffassung aus diesem Gutachten zu entnehmen, dass zum Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung (8.8. 2008) eine negative Zukunftsprognose hinsichtlich der weiteren krankheitsbedingten Fehlzeiten der Klägerin nicht vorlag. Danach dürfte die Kündigung unwirksam sein.“
Um weitere Kosten zu vermeiden, schlägt das Gericht einen Vergleich vor: Danach bestehe das Arbeitsverhältnis von Kolberg ungekündigt fort; Conti trägt die Kosten und der Rechtsstreit wäre damit erledigt.
Die Frist zu Zustimmung oder Ablehnung des Vergleichs ist am Freitag abgelaufen. Ilona Kolberg hat zugestimmt. Während sich die Öffentlichkeitsabteilung von Conti in Regensburg trotz mehrfacher Nachfrage nebulös äußert.
Simone Geldhäuser dazu schriftlich: „Wie Sie ja bereits wissen, wurde der Gerichtstermin wieder verschoben. Deshalb möchten wir zu den laufenden Prozess-Verhandlungen aktuell keine Stellungnahme abgeben“.