Dortmund/Gelsenkirchen. Gericht sieht bei Polizist mangelnde Distanz zu Rockern. Die Entlassung des „Beamten auf Widerrruf“ aus dem Dienst in Dortmund ist rechtmäßig.
Ein Polizist, der besondere Kontakte zu führenden Bandidos-Rockern hatte, darf nach einer Gerichtsentscheidung entlassen werden. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen stellte klar, dass die Entlassung des „Beamten auf Widerruf“ aus dem Polizeidienst in Dortmund rechtmäßig war, wie ein Sprecher am Donnerstag mitteilte. Die „Bild“-Zeitung hatte über den jungen Mann berichtet, der zuvor schon erfolglos gegen seinen Rauswurf in Hamm geklagt hatte.
Gegen ihn war dem Bericht zufolge 2017 Anzeige erstattet worden wegen Anstiftung zur Körperverletzung. Das Verfahren habe zwar mit einem Freispruch geendet, bei einer Durchsuchung fanden sich aber auf seinem Handy Chats via Whatsapp mit mehreren Bandidos. Das führte zur Entlassung des Kommissaranwärters.
Das Verhältnis zu den Bandidos-Mitgliedern und die Art der Kommunikation mit diesen belegen, dass er die für einen Polizisten gebotene Distanz nicht gewahrt habe, begründete das Verwaltungsgericht. Dieses Verhalten spreche auch gegen seine charakterliche Eignung. Zudem sehe die Kammer einen Verstoß gegen die Wohlverhaltenspflicht, schilderte der Sprecher. (dpa)