Dortmund. Die Ermittlungen wegen eines Faustschlags ins Gesicht der heutigen Dortmunder Schuldezernentin Daniela Schneckenburger werden wieder aufgenommen.

Kehrtwende im Fall Schneckenburger: Polizei und Staatsanwaltschaft haben das Ermittlungsverfahren gegen den Neonazi Dietrich S. wegen Körperverletzung wieder aufgenommen. Er hatte am Abend der Kommunalwahl am 25. Mai 2014 die damalige Landtagsabgeordnete Daniela Schneckenburger niedergeschlagen.

Dieses Verfahren hatte die Staatsanwaltschaft vor Wochen eingestellt, weil sie von einer Notwehrhandlung des Neonazis überzeugt war, bei der die jetzige Schuldezernentin der Stadt in die Schusslinie geraten war. Der Funktionär der Partei "Die Rechte" habe sich gegen einen Pfeffersprayer wehren wollen, der sich hinter Schneckenburger aufgehalten haben soll.

Neues Video des Rathaussturms wird geprüft

Diese Einschätzung war von demokratischen Bündnissen kritisiert worden, die diese Attacke als klaren Angriff gegen die Politikerin werteten. Mittlerweile prüft die Staatsanwaltschaft neues Beweismaterial: "Da es ein neues Video gab, wird der Sachverhalt einer neuen Prüfung unterzogen", sagte Sonja Frodermann, Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft, auf Anfrage. Auf dem Material sei der Vorgang deutlicher zu erkennen als bisher. Die Prüfung laufe noch.

Sollte es zu einem Prozess kommen, wäre dies das achte Wahlabend-Verfahren gegen einen Neonazi: Sieben weitere sollen sich bisher schon wegen verschiedener Körperverletzungsvorwürfe vor Gericht verantworten. Die erste Verhandlung steht am 30. Juni an: Lukas B. steht wegen eines Faustschlags gegen die Piraten-Vorsitzende Nadja Reigl vor dem Richter. Die Neonazis wollten am Wahlabend das Rathaus stürmen, zehn Menschen wurden verletzt.

Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Staatsanwaltschaft: "Tendenziöse Ermittlungsarbeit"

Unterdessen hat eine Anwältin eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den zuständigen Sachbearbeiter der Staatsanwaltschaft erhoben. Sie kritisiert eine tendenziöse Ermittlungsarbeit, die das Verhalten der Neonazis verharmlose - auch im Fall Schneckenburger. Die Beschwerde werde jetzt vom Vorgesetzten geprüft, bestätigte Henner Kruse, Pressesprecher des Staatsanwaltschaft.

Gegen "Verteidiger" des Rathauses gibt es noch 17 Strafbefehle - 13 wegen Nötigung, zwei wegen versuchter Körperverletzung und zwei wegen Beleidigung gegen Neonazis. Gegen 65 Beschuldigte war ermittelt worden.