Dortmund.. Versuchte Nötigung warf die Staatsanwaltschaft einem 24-Jährigen vor: Er drohte, Nacktfotos einer 17-Jährigen ins Netz zu setzen. Die Schülerin hatte nicht gewusst, dass sie beim Chatten gefilmt wurde.
Nach dem Spaß beim chatten im Netz kam der Riesenschrecken: Eine Schülerin (17) hatte sich in der Kontaktbörse „knuddels.de“ mit einem 24-Jährigen angefreundet. Als sie kein Interesse mehr hatte, drohte der Mann, Nacktfotos von ihr ins Netz zu stellen.
Wegen versuchter Nötigung saß der Auszubildende gestern auf der Anklagebank des Amtsgerichtes. Ein sympathisch wirkender Mann, der seiner Gesprächspartnerin im Sommer dieses Jahres folgendes verschwieg: Er hatte sie beim chatten gefilmt. Und die Schülerin hat sich dabei nicht gerade zugeknöpft gezeigt...
Geständnis ersparte Schülerin eine Zeugenaussage
Als sie später keinen Kontakt mehr wünschte, so gab der Angeklagte selbst zu, drohte er, diese Filme für alle ersichtlich ins Netz zu stellen. Die 17-Jährige – sie musste wegen des Geständnisses gestern nicht als Zeugin gehört werden – war nach Aussage ihrer Rechtsanwältin tagelang außer sich vor Angst.
„Sie befürchtete, die ganze Schule sieht diese Filme“
„Das war ganz schlimm für meine Mandantin. Sie hatte befürchtet, dass die ganze Schule diese Filme sieht. Heute hat ja jeder Schüler einen Computer und Zugang zum Internet.“ Als die Schülerin am Ende des Prozesses sichtlich verunsichert in den Saal kommt und sich neben ihre Anwältin setzt, entschuldigt sich der Angeklagte in klaren Worten: „Hallo, darf ich Dich weiterhin duzen? Mir war nicht klar, was ich damit ausgelöst habe, ich kann mich jetzt nur entschuldigen. Rückgängig machen kann ich das alles leider nicht mehr.“
„Ein krasser Vertrauensbruch“
Amtsrichter Thomas Pöpel wertete das Verhalten des Mannes als „krassen Vertrauensbruch“. Doch auch die 17-Jährige musste sich einiges anhören: „Sie sollten vorsichtiger sein, wenn Sie das Internet nutzen.“ Gegen Zahlung von 600 Euro wurde der Prozess eingestellt, außerdem muss der Azubi 100 Stunden Sozialarbeit leisten und die Kosten für die Anwältin übernehmen.