Ruhrgebiet/Dortmund..
Mehr Verkehrssicherheit, weniger Verkehrslärm: Die Bezirksregierung Arnsberg möchte auf den „Ruhrgebietsautobahnen“ A42, 44 und 45 ein neues Zeitalter einläuten. Regierungspräsident Bollermann will drei Jahre lang eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 bis 130 km/h testen.
Runter vom Gas: Die Bezirksregierung Arnsberg möchte auf den „Ruhrgebietsautobahnen“ im Regierungsbezirk ein neues Zeitalter einläuten. Deshalb schlägt Regierungspräsident Dr. Gerd Bollermann dem NRW-Verkehrsministerium einen bis zu dreijährigen Feldversuch vor, die Geschwindigkeit auf ausgewählten Streckenabschnitten der Autobahnen A42, A44 und A45 auf 100 bis 130 Stundenkilometer zu begrenzen.
„Unser Vorschlag soll ein Beitrag zu den aktuellen Überlegungen der Landesregierung sein, den Verkehr in diesem Bundesland sicherer zu machen und die Lebensqualität der Menschen, die an Autobahnen leben, zu verbessern“, begründet der Regierungspräsident seine Initiative.
Verstärkt Anwohner-Beschwerden
Ein Auslöser der Vorschläge sind die in den letzten Monaten zunehmenden Beschwerden von Anwohnern, die sich durch den Lärmpegel der Autobahnen nachdrücklich belästigt fühlen. Auch an den „Ruhrgebietsautobahnen“ im Regierungsbezirk im Großraum Dortmund haben sich an vielen Stellen Bürgerinitiativen gegründet, um für mehr Lärmschutz zu kämpfen. „Sicherlich nicht überall, aber an vielen Stellen können Geschwindigkeitsbegrenzungen zu einer deutlichen Lärmminimierung beitragen. Davon sind unsere Fachleute und davon bin auch ich überzeugt“, so Dr. Bollermann.
Sollte das Verkehrsministerium den Vorschlägen der Bezirksregierung folgen, würde Arnsberg spätestens im Herbst dieses Jahres auf insgesamt 88 Kilometern der A42, A44 und A45 zusätzliche Tempolimits ausweisen. Rechnet man die bestehenden Tempolimits auf den Autobahnen A40 und A43 hinzu, würden etwa für 140 Kilometer auf den „Ruhrgebietsautobahnen“ im Regierungsbezirk Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten.
Die Vorschläge im Einzelnen:
A42: Zwischen der Ausfahrt (AS) Herne-Baukau und dem Autobahnkreuz (AK) Castrop-Rauxel-Ost soll in beide Fahrtrichtungen Tempo 120 gelten.
A44: Zwischen dem AK Dortmund-Witten und dem AK Bochum/Witten soll ebenfalls in beide Fahrtrichtungen die Geschwindigkeit auf 120 Kilometer begrenzt werden.
A45: Hier soll sich der Feldversuch auf den Streckenabschnitt zwischen dem AK Dortmund-Nordwest und dem AK Westhofen erstrecken - auch hier in beide Fahrtrichtungen. In Fahrtrichtung Frankfurt soll zwischen dem AK Dortmund-Nordwest und dem Parkplatz Kirchlinde Tempo 130, weiter bis zum Autobahnkreuz Dortmund-Süd Tempo 120 und ab Dortmund-Süd bis zum AK Westhofen Tempo 100 gelten - letztere Begrenzung gilt heute schon. In Fahrtrichtung Oberhausen wird vorgeschlagen: Vom AK Westhofen bis AK Dortmund-Witten Tempo 120, vom AK Dortmund-Witten bis zur AS Dortmund-Hafen Tempo 100, zwischen Dortmund-Hafen und dem AK Castrop-Rauxel-Ost wieder Tempo 120.
Lärmreduzierung, Sicherheit, Verkehrsfluss
„Aus unserer Sicht hat dieser Versuch einen dreifachen Charme. Wir bekommen Hinweise, ob derartige Tempolimits tatsächlich die Lärmbelästigung spürbar senken können - das verständliche Interesse der Anwohner rechtfertigt für mich einen solchen Versuch auf alle Fälle“, so Dr. Bollermann. „Gleichzeitig können wir die genannten Streckenabschnitte, auf denen teilweise in engster Abfolge Ausfahrten folgen, durch die Vereinheitlichung des Tempos sicherer machen.Und wenn der Verkehr einheitlich fließt, ist auch die Gefahr von Staus deutlich geringer - dies dient ganz entschieden auch noch den berechtigten Mobilitätsbedürfnissen der Menschen.“