Dortmund..
Weil sie einen Kunden fehlerhaft bei einer Geldanlage beraten hatte, muss die Dortmunder Sparkasse dem Mann nun 31.500 Euro Schadenersatz plus Zinsen zahlen. Ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts in Hamm ist Anfang dieser Woche rechtskräftig zugestellt worden. Zuvor hatte bereits das Dortmunder Landgericht entsprechend geurteilt.
Die Sparkasse hatte einem Kunden aus Dortmund 2003 einen geschlossenen Filmfonds als Anlage empfohlen. Der Mann zeichnete daraufhin Fondsanteile in Höhe von 30.000 Euro.
Was der Anlagenberater seinem Gegenüber aber verschwieg: Für die Vermittlung der Fondsanteile in Höhe von 8,9 Prozent der Anlagesumme flossen 7,5 Prozent Provision an die Sparkasse zurück. Aus Sicht des Gerichts ein klarer Fall von Interessenkonflikt. Der Kunde habe das besondere Interesse der Bank an der Empfehlung nicht erkennen können und eine „Fehlvorstellung über die Neutralität der Beratungsleistung erhalten“, hieß es nun im Urteilsspruch.
Steuervorteile angepriesen
Doch das war nicht die einzige Fehlvorstellung, die den Mann derart gegen seine heimische Sparkasse aufbrachte, dass er sich im Kampf um Gerechtigkeit der Unterstützung einer Spezialkanzlei aus Bremen versicherte. Die Sparkasse habe dem Mann, so der Anwalt des Dortmunders, den Fonds als sichere Anlage mit Garantiezahlung am Laufzeitende verkauft. Doch davon könne keine Rede sein. „Die prognostizierten Renditen sind bis heute nicht eingetreten“, so Rechtsanwalt Marco Buttler von der Bremer Kanzlei KWAG.
Der Fond sei mittlerweile auf 90 Prozent seines Ursprungswertes gefallen. Außerdem seien seinem Klienten Steuervorteile angepriesen worden, die das Finanzamt aber später nicht anerkannte. Buttler: „Unser Klient wurde schlichtweg falsch informiert - und das von der Bank seines Vertrauens.“