Dortmund..
Er ist schlau und kommunikativ, kann aber auch ein Geheimnis für sich behalten – der neue Personalausweis. Am 1. November wird das Dokument im Scheckkartenformat bundesweit eingeführt. Das besondere daran: Auf einem Chip sind Daten gespeichert, mit denen man sich zum Beispiel im Internet identifizieren lassen kann. Aber nicht muss – denn von den neuen Funktionen ist einzig das biometrische Passbild Pflicht, alles Andere kann nach Wahl genutzt werden.
Dazu gehören die Möglichkeiten, einen biometrischen Fingerabdruck und eine elektronische Signatur speichern zu lassen sowie die sogenannte „eID“ (elektronische Identität), mit der Geschäfte im Internet erledigt werden können.
Für das Bürgeramt bedeutet der neue Ausweis viel Arbeit: Die Vorbereitungen laufen seit einem Jahr, zurzeit wird technisch umgerüstet und die etwa 100 Mitarbeiter werden geschult. „Das ist jetzt die heiße Phase“, sagt Gernot Willeke, stellvertretender Fachbereichsleiter der Bürgerdienste. Mit der Ausstellung von rund 80 000 Ausweisen rechnet Willeke in diesem Jahr – 5000 bis 10 000 mehr als sonst. „Es wird einige Bürger geben, die noch schnell den alten Ausweis beantragen werden und viele, die vorzeitig schon den neuen haben wollen“, schätzt er.
Nicht länger warten
Mehrarbeit versprechen aber auch die zukünftig anstehenden Beratungen. Gehen die Mitarbeiter der Bürgerdienste zurzeit davon aus, dass pro Ausweis etwa zehn Minuten aufgewendet werden müssen, wird es in Zukunft etwa doppelt so lange dauern.
„Da die Bürger selbst entscheiden, ob sie die Funktionen des Ausweises nutzen wollen, müssen wir sie beraten“, erklärt Willeke. Dazu gehöre es auch, Bedenken zu nehmen. Zum Beispiel: Inwieweit können die elektronischen Daten ausgespäht werden? „Der Ausweis ist sicherheitstechnisch weltweit führend“, beruhigt der stellvertretende Fachbereichsleiter. Nur mit einem Scanner könne beispielsweise nichts ausgelesen werden, für jede Datenübertragung ist ein PIN-Code notwendig. „Ähnlich wie bei einer EC-Karte.“
Für die elektronische Identifizierung braucht der Nutzer zunächst ein Lesegerät, das an den Computer angeschlossen wird sowie die dazu gehörige Software. Auf dem Chip gespeichert sind Name, Adresse, Geburtsdatum beziehungsweise nur das Alter.
Gültiges Zertifikat benötigt
Der Anbieter – zum Beispiel ein Online-Shop – braucht ein gültiges Zertifikat vom Bundesverwaltungsamt. Die Datenübertragung zwischen Anbieter und Nutzer erfolgt dann mit Einsatz der PIN. Der Nutzer entscheidet, welche Daten er preisgeben will. „Prinzip der Datensparsamkeit“ – heißt das im Beamtendeutsch.
„Der Vorteil ist, dass sowohl der Bürger als auch der Diensteanbieter sicher identifiziert sind“, betont Willeke. Wer die Funktion nicht nutzen möchte, bei dem wird sie einfach ausgeschaltet.
Trotz der ausführlichen Beratung – der Bürger bräuchte sich nicht auf längere Wartezeiten einzustellen. „Wir arbeiten an einem Personalkonzept“, sagt Willeke. Zurzeit werde berechnet, ob neues Personal eingestellt werden müsste. Gernot Willeke ist zuversichtlich: „Ich gehe davon aus, dass die Umstellung reibungslos vonstatten gehen wird.“