Dortmund..

Demo des linken Spektrums auf der Rheinischen Straße, gegenüber des Rechtentreffs „Donnerschlag“. Die Polizei beobachtet die Szene, die friedlich ist und ruhig. Für eine 33-Jährige hatte die Kundgebung jedoch gestern ein Nachspiel vor Gericht: Sie hatte an jenem Tag ein Tuch bis über die Nase gezogen, trug dazu eine Sonnenbrille – und war damit nicht erkennbar. Wegen Verstoßes gegen das Vermummungsverbot sollte sie eine Geldstrafe in Höhe von 500 Euro zahlen, so stand es in dem Strafbefehl, den ihr das Gericht ins Haus geschickt hatte.

Die engagierte Frau legte Einspruch ein und zog vor Gericht. Wobei sie Wert darauf legte, dass sie bei jener Demo tatsächlich nicht erkannt werden wollte – wie sie sagt, nicht von den Neonazis.„Die hingen in den Fenstern und haben Fotos gemacht. Deshalb, wirklich nur deshalb, habe ich das Tuch für einen Moment hochgezogen. Ich hatte Angst vor Repressalien.“

„Sie können auf einer Demo Rad schlagen, aber Sie müssen zu erkennen sein“

Das könne er durchaus verstehen, merkte Amtsrichter Dr. Reiner Kollenberg an. Aber der Gesetzgeber habe hier ganz klare Regeln. „Sie können auf einer Demo Rad schlagen, oder was auch immer Sie wollen. Aber Sie müssen, das gehört nun mal zu den Regeln, für die Polizei zu erkennen sein.“ Bisher gebe es bei der Rechtsprechung keine Ausnahme. „Das würde auch den kompletten Sinn und Zweck des Vermummungsverbotes aufheben.“

Verteidigerin forderte Freispruch

Ein Polizeibeamter hatte zuvor behauptet, die Frau habe das Tuch schon länger getragen. „Ich habe ihr dann auf die Schulter getippt, wollte sie darauf hinweisen. Aber sie riss sich los und verschwand in der Menge.“ Während die Staatsanwaltschaft eine Verurteilung gefordert hatte und Rechtsanwältin Anne Mayer Freispruch, fand Richter Dr. Reiner Kollenberg einen Kompromiss: Er verwarnte die Demonstrantin unter Strafvorbehalt. Nur, wenn sie binnen eines Jahres noch einmal auffällt, muss sie zahlen. Dann allerdings, gemessen an ihrem jetzigen Verdienst, 600 Euro.