Dortmund..
Zwei Erfolgsmeldungen vom Hauptzollamt Dortmund: Zunächst verhinderte Spürhund Edda einen Drogentransporte nach Polen, in drei Fahrzeugen wurden 8,2 kg Marihuana auf der A2 gefunden. Dann stoppte der Zoll Schwarzarbeit auf einem Bauernhof in Werne.
Beamte des Hauptzollamts Dortmund blicken auf ein sehr erfolgreiches Wochenende zurück. Bei drei Aufgriffen in Folge stellten die Zöllner mehr als acht Kilogramm Marihuana mit einem Schwarzmarktwert von rund 70.000 Euro sicher. Bei Kontrollen auf den A2-Parkplätzen „Vellern-Süd“, „Stettin“ und „Rhynern-Süd“ in Fahrtrichtung Hannover hielten die Beamten drei mit Reisenden besetzte Pkw an.
Bei allen sechs überprüften Personen handelte es sich um polnische Staatsangehörige, die auf Befragen angaben, auf dem Weg von Belgien bzw. von den Niederlanden nach Polen zu sein. Einige Aussagen waren widersprüchlich und zweifelhaft. So entschlossen sich die Zöllner, die Wagen genauer unter die Lupe zu nehmen. Da auch der Rauschgiftspürhund „Edda“ deutliches Interesse an zwei Fahrzeugen zeigte, wurden diese einer Intensivkontrolle unterzogen.
13 Pakete versteckt
Dabei entdeckten die Zöllner in dem Kofferraum eines Autos 4,4 Kilogramm Marihuana in einer Styroporbox, versteckt zwischen Tüten mit Blumentöpfen, Orchideen und Bekleidungsstücken. Bei dem Abspüren der anderen Autos konnte „Edda“ ihre gute Nase erfolgreich beweisen. Es wurden nochmals 3,8 kg Marihuana in zwei Fahrzeugen gefunden. Insgesamt 13 Pakete, die alle mit Klebeband umwickelt waren und in Hohlräumen - die für den Drogenschmuggel präpariert wurden - versteckt waren.
Die Drogenkuriere wurden vorläufig festgenommen und die Drogen sichergestellt. Die weiteren Ermittlungen hat das Zollfahndungsamt Essen übernommen.
Schwarzarbeit auf Bauernhof in Werne
Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund überprüften am vergangenen Samstag nach einem Hinweis ein landwirtschaftliches Anwesen in Werne a.d. Lippe. Im Rahmen der Kontrolle wurden zwei osteuropäische Arbeitnehmer angetroffen; ein 60-Jähriger, der dort als Stallbursche tätig war, sowie eine 45-jährige Haushaltshilfe. Beide konnten keine für sie erforderlichen Arbeitserlaubnisse vorlegen, die sie zu einer Beschäftigung in Deutschland berechtigt hätten.
Nach Einleitung eines Bußgeldverfahrens wurden die Beiden vernommen. Bei dem Mann besteht der Verdacht, dass dieser bereits in den vergangenen Jahren dort unerlaubt beschäftigt war. Die 45-jährige Haushaltshilfe war bereits seit mehreren Wochen auf dem Hof tätig. „Da beide keinen festen Wohnsitz in Deutschland nachweisen konnten, wurden sie erst nach Zahlung einer Sicherheitsleistung in Höhe von je 300 Euro aus der Zollmaßnahme entlassen“, so Marcus Krüger, der ermittelnde Beamte des Hauptzollamts Dortmund. Die Ermittlungen gegen die Arbeitnehmer und deren Arbeitgeber laufen.
Zusatzinformationen
Personen aus den EU-Beitrittsländern benötigen für eine Beschäftigung in Deutschland eine Arbeitserlaubnis-EU nach dem Sozialgesetzbuch. Diese muss bei den zuständigen Arbeitsagenturen vor Beginn der Tätigkeit beantragt werden. Bei Arbeitnehmern aus den neuen EU-Beitrittsstaaten (außer Bulgarien und Rumänien) wird diese Pflicht ab dem 1. Mai 2011 aufgehoben. Bei Verstößen drohen empfindliche Bußgelder für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.