Dortmund.. Wegen Widerstandes saß am Donnerstag ein Student der Biochemie auf der Anklagebank des Amtsgerichtes. Ausgerechnet als die Polizei prügelnde Bandidos trennte, kam er im betrunkenem Zustand auf die Idee, einen Beamten zu ärgern und ihm an den Kragen zu gehen.

Die Situation auf der Brückstraße in Dortmund war brenzlig: Mehrere Bandidos gingen in der Nacht zum 29. Oktober 2011 aufeinander los, die Beamten „leiteten polizeiliche Maßnahmen ein“, nannte es ein Polizist vor Gericht. Inmitten dieses Getümmels kam ein Student der Biochemie auf die Idee, die Polizei mal ein bisschen zu ärgern.

Dass er am Donnerstag wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt auf der Anklagebank des Amtsgerichtes landete, konnte der 23-Jährige mit der modischen schwarzen Brille gar nicht verstehen. Allerdings hatte er im betrunkenen Zustand und zum großen Erstaunen der Bandidos kurz einen Polizisten an den Kragen gefasst und versucht, ihn wegzuschubsen. „Ich bin kein gewalttätiger Mensch, und mit den ganzen Theater, da hatte ich auch überhaupt nichts zu tun.“

„Er flutschte uns immer wieder da durch“

Wohl wahr. Deshalb hatte ihm die Polizei ja auch mehrmals den Hinweis gegegeben, endlich den „für die polizeilichen Maßnahmen“ abgesperrten Bereich zu verlassen. „Aber er flutschte immer wieder durch, es gab dann einen Platzverweis“, erinnerte sich der Polizist kopfschüttelnd. Dass es nicht richtig war, die Polizei zu stören, sah der bisher unbescholtene Student damals schnell ein. Er hatte sich entschuldigt, durfte damals nach Hause gehen. Noch im Gericht zeigte er sich davon beeindruckt, wie schnell er nach dem Griff an den Polizeikragen auf der nächsten Motorhaube lag...

„Geht nicht auch Geld? Ich habe so viel in der Uni zu tun?

Eigentlich wollte Amtsrichter Kai Schiefer das Verfahren gegen 60 Stunden Sozialarbeit einstellen, doch dieser Vorschlag stieß bei dem 23-Jährigen, der zu Hause wohnt und angeblich 80 Euro Taschengeld im Monat bekommt, auf wenig Gegenliebe. „Geht nicht Geld? Ich habe so viel in der Uni zu tun.“ Der Wunsch wurde ihm erfüllt, man einigte sich auf 300 Euro. Bezahlt von wem auch immer.