München. Im Prozess gegen die mutmaßliche NSU-Terroristen befasst sich das Gericht am Donnerstag wieder mit der Bewaffnung des Trios um Beate Zschäpe. Die Bundesanwaltschaft hatte den Antrag eines Nebenklägers zurückgewiesen, der gefordert hatte, Zschäpes Dortmunder Brieffreund als Zeugen zu vernehmen.

Am 19. Verhandlungstag des Münchener NSU-Prozesses wird sich das Gericht unter anderem mit der Bewaffnung des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) beschäftigen. Als Zeugen sind Ermittler geladen, die den Angeklagten Holger G. nach seiner Festnahme durch die Bundesanwaltschaft vernommen haben.

Holger G. hatte bereits in der vierten Verhandlungswoche ausführlich ausgesagt und unter anderem den Mitangeklagten Jenaer Neonazi Ralf Wohlleben belastet. Richter Manfred Götzl kündigte zudem an, auch den Angeklagten Carsten S. noch einmal zur mutmaßlichen Tatwaffe befragen zu wollen. Auch Carsten S. hatte in dem Verfahren bereits ausgesagt. Er soll im Auftrag von Wohlleben die Pistole beschafft haben, mit der neun der zehn NSU-Morde begangen worden waren.

Beate Zschäpes Brieffreund soll nicht vernommen werden

Zum Ende der Verhandlung am Mittwoch hatte die Bundesanwaltschaft noch Großteile eines Beweisantrags des Hamburger Nebenklageanwalts Thomas Bliwier  zurückgewiesen. Der Anwalt, der die Angehörigen des im April 2006 in Kassel ermordeten Halit Yozgat vertritt, hatte beantragt, mehrere Neonazis und V-Leute aus der Region Kassel und Dortmund zu vernehmen.

Dieses Ansinnen hatte die Bundesanwaltschaft mit dem Argument, dass es für die Strafbemessung von Beate Zschäpe nichts bringe zurück gewiesen. Abgelehnt wurde auch, den Adressaten des bekannt gewordenen Briefes von Zschäpe als Zeugen zu vernehmen. In der Vorwoche war bekannt geworden, dass die Hauptangeklagte einen Brief an einen verurteilten gewalttätigen Neonazi in einem anderen Gefängnis geschickt hatte.

Verfassungsschutzspitel Tino Brandt soll aussagen

Zustimmung der Bundesanwaltschaft erhielt allerdings der Antrag, den Thüringer Neonazis und Verfassungsschutzspitzel Tino Brandt als Zeugen zu laden. Wann dessen Vernehmung sein wird, ist allerdings noch unklar.

Ungewiss ist auch noch, ob das Gericht dem Ansinnen der Bundesanwaltschaft folgen wird. Bisher hat der Strafsenat unter dem Vorsitz von Richter Manfred Götzl noch  nicht über den Antrag von Thomas Bliwier entschieden.