Bottrop. Zehntausende Euro gibt die Stadt Bottrop wegen Vandalismusschäden aus. Manche Taten sind besonders brutal. Das Geld fehlt an anderer Stelle.
Es ist ein leidiges Thema, eines, das immer wieder aufkommt und nicht abreißen will: der Vandalismus in der Stadt. Zehntausende Euro Kosten verursacht er in Bottrop jedes Jahr – Geld, das für Reparaturen an anderer Stelle, zum Beispiel an Schulen, fehlt.
„Das Budget für die Gebäudeunterhaltung wird ja nicht größer“, sagt Dirk Göttlich, Abteilungsleiter im Fachbereich Immobilienwirtschaft der Stadt. Auf eine Summe zwischen 40.000 und 50.000 Euro schätzt er die jährlichen Kosten, die die Stadt aufbringen muss, um Schäden zu beseitigen und Graffiti zu entfernen oder gar zu überstreichen.
Zehntausende Euro Kosten wegen Vandalismus-Schäden
Alleine am ZOB musste die Stadt im vergangenen und diesem Jahr 13.000 Euro investieren, am Hauptbahnhof waren es über 6000 Euro, am Torbogenhaus rund 11.600 Euro. Hinzu kommen die vielen Schäden und Verschmutzungen, die bei Einbrüchen in Schulen – vor allem in Grundschulen – angerichtet wurden.
Teilweise müssten Schönheitsreparaturen oder nicht ganz so dringliche Arbeiten zurückgestellt werden, weil sowohl die finanziellen als auch die Arbeitskapazitäten für die Beseitigung von Vandalismusschäden gebraucht würden, sagt Dirk Göttlich. Besonders schlimm sei es montags. Denn viele Schäden würden am Wochenende angerichtet. „Das ist sehr ärgerlich, weil andere Tätigkeiten ausgebremst werden.“
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Wie brutal die Täter dabei vorgehen, ist erschütternd: Da werden Glasscheiben eingeschmissen, am Torbogenhaus wurden Schlösser so verklebt, dass sie ausgetauscht werden mussten, Unterrichtsräume werden verwüstet – meist von Tätern von außerhalb, manchmal aber auch von Schülerinnen und Schülern. Bei manchen solcher Schäden sei erkennbar, dass ein Schüler Werkzeug mitgebracht haben muss. „Wir haben ja früher auch Streiche gespielt“, sagt Dirk Göttlich. „Aber was die heute teilweise machen, ist kein Kavaliersdelikt mehr.“
„Man kriegt alles kaputt, wenn man will“
Ein Problem ist, dass die Täterinnen und Täter nur selten erwischt werden. Zum einen gibt es keine Videoüberwachung im öffentlichen Raum. Neben den rechtlichen Hürden sei deren Zweck ohnehin fraglich, weil die Daten ja auch ausgewertet und angesehen werden müssen – ein erheblicher Zeitaufwand. Zum anderen: Selbst wenn Aufnahmen existieren, sind die Abgebildeten kaum zu erkennen. Wenn doch mal jemand geschnappt wird, ist auch fraglich, ob bei der- oder demjenigen finanziell etwas zu holen ist.
Natürlich versuche die Stadt, Vandalismus vorzubeugen. Indem sie zum Beispiel sichereres Glas einsetzt, das nicht so schnell bricht. „Aber man kriegt alles kaputt, wenn man will“, sagt Göttlich. Oder indem Graffiti zügig entfernt wird, damit die Verschmierungen keine Nachahmer auf den Plan ruft. Trotzdem würden die gesäuberten Flächen schnell wieder von Sprayern genutzt.
Vandalismus am Bottroper Torbogenhaus ist zurückgegangen
Und die Schulen wolle man ja nicht vergittern. Obwohl dort längst nicht mehr viel zu holen ist. Die Tablet-Sätze in den Grundschulen werden sicher aufbewahrt hinter Stahltüren oder mit nach Hause genommen. Manchmal verwüsten Einbrecher einfach nur. Kürzlich wurde in einer Grundschule ein technisches Gerät gestohlen, das eine hörgeschädigte Schülerin dringend braucht, um dem Unterricht zu folgen.
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Es gibt aber auch positive Nachrichten. Als Erfolg herausgestellt hat sich die Fassadenbegrünung am Parkhaus neben dem Hauptbahnhof. Vor einem Jahr gepflanzt, strahlt sie immer noch saftig grün. „Das ist richtig schön“, sagt Dirk Göttlich. „Und da geht keiner dran.“
Ebenfalls gut entwickelt hat sich die Situation am Torbogenhaus. Das kleine Gebäude am Eingang des Stadtgartens war in den vergangenen Jahren Dauer-Opfer von Graffiti-Sprayern. Seitdem dort aber die Feuerwehr ein Übungsbüro bezogen hat und regelmäßig vor Ort ist, habe sich das deutlich gebessert. „Wir haben dort seit Monaten Ruhe“, sagt Göttlich. Bleibt zu hoffen, dass sich daran nichts ändert.
Freiheitsstrafe möglich
Wer rechtswidrig öffentliche Gebäude, Denk- oder Grabmäler oder „Gegenstände der Verehrung einer im Staat bestehenden Religionsgesellschaft“ beschädigt oder zerstört, muss laut Strafgesetzbuch mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren rechnen.Auch der Versuch einer solchen „gemeinschädlichen Sachbeschädigung“ ist strafbar.