Bottrop. Schon früh in diesem Jahr legt sich die Verwaltung fest: Osterfeuer und das Verbrennen von Strauch- und Baumschnitten sind verboten.

Feuer zu Ostern sind in diesem Jahr verboten. Auch Baum- und Strauchschnitte dürfen nicht einfach verbrannt werden. Der Corona-Krisenstab hat beschlossen, dass auch wegen der Corona-Rahmenbedingungen für das Brauchtum „Osterfeuer“ keine Genehmigungen erteilt werden. Mit der Entscheidung gebe es jetzt Planungssicherheit für die Veranstalter.

Klares Nein als Antwort

Die Stadtverwaltung habe sich mit dem Verbot so früh festgelegt, weil normalerweise schon jetzt der Grünschnitt als Brennmaterial für die Osterfeuer gesammelt wird. Damit gibt der städtische Fachbereich Umwelt und Grün bereits ein klares Nein zur Antwort auf Anfragen nach öffentlichen Osterfeuern, wie sie gewöhnlich bald eingehen.

Das Verbrennen von Baum- und Strauchschnitt zur Entsorgung ist ein Verstoß gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz und daher unzulässig, teilt die Verwaltung mit. Wer trotzdem Baum- und Strauchschnitt verbrenne, muss mit einem Bußgeldverfahren rechnen.