Bottrop. Die Agentur für Arbeit muss einen Ex-Bergmann fit für den Arbeitsmarkt machen. Dabei will der Rentner gar keinen Job - und ist auch vom Sozialmedizinischen Dienst als berufsunfähig eingestuft worden. Doch die Agentur für Arbeit beruft sich auf ihre Pflicht.
Kann sich jemand arbeitslos melden, der gar keinen Job will? „Nein”, sagt Anja Greiter, Sprecherin der Agentur für Arbeit, sehr bestimmt. Denn bei der Agentur für Arbeit meldet man sich arbeitssuchend. Die Agentur hilft dann dabei, dass jemand eine Arbeitsstelle findet.
Grubenuntauglich nach schwerem Herzinfarkt
Hans-Jürgen D. aber will eigentlich gar keinen neuen Job. Dennoch hat er sich als arbeitssuchend gemeldet. Anders kann er den Rat nämlich kaum befolgen, den ihm sein Rentenversicherer, Knappschaft, ausdrücklich gab.
Hans-Jürgen D. war im Bergbau als Maschinensteiger unter Tage tätig. Dann erlitt er einen schweren Herzinfarkt. Seither ist der heute 52-Jährige berufsunfähig. Die Ärzte des Sozialmedizinischen Dienstes stuften ihn vor neun Jahren als grubenuntauglich ein. „Auch über Tage kommen nur leichteste Tätigkeiten in Betracht mit Einschränkungen hinsichtlich der Stressbelastbarkeit”, urteilten die Mediziner, und sie erklärten: „Eine Umschulung oder sonstige Berufsförderungsmaßnahmen entfallen auf Grund des Alters und der nicht ausreichenden Belastbarkeit”.
Ausfallzeit für die Rente
Hans-Jürgen D. bezieht jetzt wegen seiner Berufsunfähigkeit eine Rente. „Davon kann ich auch gut leben”, sagt Hans-Jürgen D. Also fragte er bei seiner Rentenversicherung an, ob er sich auch weiterhin alle drei Monate bei der Agentur für Arbeit melden müsse, um sich beitragsfreie Ausfallzeiten für seine spätere Altersrente zu sichern. Ist es ratsam, die Arbeitslosenmeldung aufrecht zu erhalten oder steht einer Abmeldung nichts im Wege?, wollte der Ex-Bergmann von der Knappschaft wissen.
Die Rentenversicherer scheinen genau zu wissen, wie ihre Kollegen von der Arbeitsvermittlung so denken. Schrieben Sie dem Bottroper doch: „Sicherlich sind Sie von der Bundesagentur für Arbeit aufgefordert worden, einen Fragebogen auszufüllen und wurden darauf hingewiesen, dass eine Weiterführung des Arbeitsgesuches aus rentenrechtlicher Sicht zweifelhaft ist”. Dann macht die Knappschaft Hans-Jürgen D. jedoch klar, dass sie das anders sieht und rät ihm: „Sie sollten in Ihrem Interesse für die Zurücklegung weiterer Zeiten Sorge tragen. Dies kann beispielsweise eine Zeit der Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug sein”. Denn dies habe „unter Umständen Auswirkungen auf spätere Rentenberechnungen”.
Geld herausgeworfen
Also meldet sich der 52-Jährige weiterhin arbeitssuchend, auch wenn er gar keinen neuen Job will. Statt alle drei Monate ist er jetzt alle vierzehn Tage bei den Arbeitsvermittlern zu Gast. Er nimmt an einer Maßnahme zur Integration in den Arbeitsmarkt teil. Denn die Agentur für Arbeit macht ihren Job. „Wir sind ja dazu verpflichtet”, betont Sprecherin Anja Greiter.
Doch für Hans-Jürgen D. wirft die Agentur damit Geld der Beitragszahler zum Fenster hinaus. Oder haben Sie schon einmal jemanden in den Arbeitsmarkt integriert, der das überhaupt nicht will?