Bottrop. Im Bund wird gerade über ein Rückwärtsfahrverbot aus Sicherheitsgründen diskutiert. In Stichstraßen müssten Tonnen dann weiter gerollt werden.
„Wir lassen das auf uns zukommen“, erklärt Best-Chef Uwe Wolters. Die Rede ist vom Rückwärtsfahrverbot für Müllfahrzeuge, das derzeit auf Bundesebene diskutiert wird.
Eigentlich ist dieses Rückwärtsfahrverbot bereits seit 1979 in einer Unfallverhütungsvorschrift so festgelegt. Tatsächlich aber wurde es in den Kommunen nie so strikt eingehalten. Es gab immer Ausnahmeregelungen, beispielsweise für Straßen, die nicht länger als 150 Meter sind.
Von einem rückwärts fahrenden Müllfahrzeug erfasst und tödlich verletzt
Bis es dann Anfang des vergangenen Jahres in Wuppertal zu einem tragischen Unfall kam, bei dem ein Fußgänger von einem rückwärtsfahrenden Müllfahrzeug erfasst und tödlich verletzt worden war.
Das rief die Unfallkasse NRW auf den Plan, die an die geltenden Vorschriften erinnerte. Eine geplante bundeseinheitliche Regelungen der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherer, die das generelle Rückwärtsfahrverbot ohne Ausnahmen vorsah, kam im Oktober erst einmal nicht zustande.
Fachkonferenz berät
Stattdessen berät nun eine Fachkonferenz aus Unfallversicherern und Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft darüber, wie die Unfallverhütungsvorschrift neu geregelt werden kann und welche praxisnahen Lösungen möglich sind. Ergebnisse soll es im ersten Halbjahr 2016 geben.
Das will man bei der Bottroper Entsorgung und Stadtreinigung (Best) abwarten, bis man sich Gedanken darüber macht, auf welchen Straßen und ob überhaupt es in Bottrop künftig neue Regelungen geben muss. Denn eins ist klar: Überall dort, wo Müllfahrzeuge in Zukunft nicht mehr rückwärts in kleine Straßen oder Einfahrten rein- oder rausfahren dürfen, sind die Bürger gefragt.
Ein Problem für ältere Bürger
Die müssen dann nämlich ihre Mülltonnen zur Leerung auch längere Strecken zu einem zentralen Sammelplatz an der Straße rollen. Das könnte insbesondere für ältere Bürger zu einem echten Problem werden, wenn sie eine schwere, volle Tonne bei Wind und Wetter viele Meter weit bugsieren müssen.
Einige wenige Kommunen haben das Rückwärtsfahrverbot unabhängig von irgendwelchen bundesweiten Neuregelungen bereits beschlossen. Als besonderen Service für ihre Bürger bieten manche Kommunen deshalb auch einen Hol- und Bringservice für die Mülltonnen an – gegen höhere Gebühr, versteht sich.
Trittbrettfahrer durch eine Art Käfig sichern
Eine Neuregelung könnte es auch für die „Trittbrettfahrer“ auf den Müllfahrzeugen geben. Auf EU-Ebene wird aus Sicherheitsgründen derzeit diskutiert, die Mitfahrt hinten auf dem Fahrzeug zu verbieten oder mittels einer Art Käfig sicherer zu machen.